Die Luzerner Journalistin Jana Avanzini, die nach dem Betreten eines besetzten Hauses wegen Hausfriedensbruch zu einer Busse verurteilt worden war, zieht den Fall an Kantonsgericht weiter. Das teilte das Online-Portal «Zentralplus» am Donnerstag mit.
Die Gruppe «Gundula» hatte im April 2016 eine seit zwei Jahren leerstehende Villa an der Obergrundstrasse in Luzern besetzt, die der Bodum Invest gehörte. Die 32-jährige Theaterwissenschafterin und Journalistin Avanzini hielt sich am Abend des 20. April mehrere Stunden im besetzten Haus auf, weil sie für «Zentralplus» eine Reportage schreiben wollte.
Sie wurde deswegen vom Luzerner Bezirksgericht zu einer Busse von 500 Franken verurteilt. Daneben muss sie die Gerichtskosten von fast 1800 Franken tragen und der Privatklägerin – der Bodum Invest – eine Anwaltskostenentschädigung von 3000 Franken bezahlen (persoenlich.com berichtete).
Der Einzelrichter kam nun zum Schluss, dass die Beschuldigte zu Unrecht davon ausging, dass sie sich nicht rechtswidrig verhält. Ausserdem habe sie gewusst, dass die Gespräche zwischen den Hausbesetzern und der Eigentümerin gescheitert waren und dass die Besetzer mit einer Räumung rechneten.
Crowdfunding für Prozessfinanzierung
«Zentralplus» und die Journalistin wollen sich nun gegen das Urteil wehren. Es gehe um die Grundsatzfrage, wie weit die Medienfreiheit gehe dürfe. Dafür lohne es sich zu kämpfen, hiess es. «Es kann nicht sein, dass der Kampf um ein derart wichtiges Gut wie die Medienfreiheit daran scheitern könnte, dass eine Journalistin sich den Rechtsweg nicht leisten kann», wird «Zentralplus»-CEO Christian Hug in der Mitteilung zitiert.
Auch MAZ-Studienleiter Dominique Strebel findet den Rechtsstreit wichtig. «Es geht um eine entscheidende Frage: Ist das Interesse der Öffentlichkeit an Information grösser als das Recht eines Grundeigentümers, Leute von seinen Grundstücken fernzuhalten?», sagt er in einem auf «Zentralplus» veröffentlichten Video:
Avanzini und «Zentralplus» hätten bereits im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bezirksgericht «ein erfolgreiches Crowdfunding» durchgeführt. Dieses soll nun für den Weiterzug ans Kantonsgericht fortgeführt werden. (sda/cbe)