11.01.2010

Bundesgericht entscheidet am Dienstag über das M6-Werbefenster

Darf der französische TV-Sender M6 sein Westschweizer Werbefenster weiterhin betreiben? Am Dienstag wird das Urteil aus Lausanne erwartet – das auch für andere europäische Sender mit Werbefenstern wegweisenden Charakter haben könnte. Das Lausanner Kabelnetz hat dem Urteil allerdings vorgegriffen und das M6-Werbefenster bereits abgeschaltet. Zum Bericht:
Bundesgericht entscheidet am Dienstag über das M6-Werbefenster

Seit dem 4. Januar weist das Westschweizer Werbefenster des französischen TV-Senders M6 ein grosses Verbreitungsloch auf: Sämtliche 75000 Lausanner Haushalte mit Kabelanschluss empfangen das entsprechende Signal nicht mehr, denn der örtliche Kabelnetzbetreiber Citycable hat die Verbreitung des Werbefensters eingestellt und speist jetzt nur noch das Originalsignal von M6 ein. Dies teilte Jean-Yves Pidoux, VR-Präsident von Citycable und Stadtrat von Lausanne, auf Anfrage von "persoenlich.com" mit.

Damit hat nun das M6-Werbefenster, das bisher in alle 450 000 Westschweizer Kabelhaushalte ausgestrahlt wurde, rund ein Sechstel seiner technischen Reichweite eingebüsst. Und diese könnte schon bald auf die Hälfte schrumpfen, da das Genfer Kabelnetz Naxoo mit 150 000 angeschlossen Haushalten das M6-Werbefenster am 31. Januar ebenfalls abschalten will. Beide Firmen begründen ihren Entscheid mit einem Urteil des Fribourger Kantonsgerichts vom Februar 2009. Dieses sei mittlerweile rechtskräftig geworden, schreibt Pidoux. Ob dem tatsächlich so ist, ist allerdings strittig, denn M6 hat gegen das Fribourger Urteil Berufung eingelegt.

Wie dem auch sei: Der von Citycable vollzogene Verbreitungsstopp geht auf einen Rechtsstreit zwischen dem Westschweizer Fernsehen TSR und M6 zurück. TSR, das für einige Filme und Serien teils dieselben Ausstrahlungsrechte einkauft wie M6, stellt sich auf den Standpunkt, dass M6 mit seinem Westschweizer Werbefenster die von TSR für die Romandie erworbenen Exklusiv-Rechte ausheble.

Im Februar 2009 gab das Fribourger Kantonsgericht TSR recht, M6 legte jedoch Berufung ein, so dass nun das Bundesgericht über den Fall entscheiden muss. Dazu führt es am Dienstag eine öffentliche Verhandlung durch. Sein Urteil wird mit Spannung erwartet, "nicht nur von den Parteien TSR und M6, sondern von allen interessierte Kreisen", sagt Bernhard Cron, der Genfer Anwalt von M6. Denn letztlich entscheide das Bundgericht darüber, was unter einem exklusiven Senderecht zu verstehen sei, und das sei erstmalig in Europa, meint Cron.

Für M6 steht recht viel Geld auf dem Spiel. 2009 strahlte der Sender gemäss MediaFocus Werbespots im Wert von rund 50 Millionen Franken aus. Das ist allerdings ein Bruttowert, von dem man Rabatte und Gratisschaltungen (Freespace) abziehen muss. Zu Gratisschaltungen für Schweizer Werbekunden ist M6 quasi gezwungen, um die vom Original-M6-Programm vorgegebenen Werbeinseln füllen zu können. Brancheninsider schätzen deshalb den Netto-Werbeumsatz auf 9 Millionen bis 13 Millionen Franken. Doch auch das ist viel Geld, wenn man bedenkt, dass M6 hierzulande ausser für die Werbeakquisiteurin IP Multimedia kein Geld investiert. IP Multimedia hat ihren Kunden übrigens bereits angekündigt, den durch die Abschaltungen erfolgten Leistungsverlust "vollumfänglich zu kompensieren". Sie hat dafür bei M6 vorsorglich zusätzliche Werbeinseln reserviert.

(Text: Markus Knöpfli)


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