Bundesgericht gibt Sender im Fifa-Fall recht

SRF - Das höchste Gericht hat die korrekte Berichterstattung der «Tagesschau» vom Oktober 2023 bestätigt.

In einer «Tagesschau»-Ausgabe im Oktober 2023 hat das Schweizer Fernsehen sachgerecht über die Einstellung der Untersuchung gegen den Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino berichtet. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von SRF gutgeheissen.

Die beiden mit der Strafuntersuchung beauftragten ausserordentlichen Bundesanwälte Hans Maurer und Ulrich Weder hatten gegen den Beitrag vom 26. Oktober 2023 eine Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingereicht. Ihre Namen waren während des Beitrags kurz auf der eingeblendeten Einstellungsverfügung sichtbar.

Im Beitrag äusserten ein Jurist und ein deutscher Sportjournalist sich kritisch über die Arbeit der Schweizer Justiz in diesem Fall. Das UBI entschied im Mai 2024, das Gebot der Sachgerechtigkeit sei verletzt worden. Die Aussage des Journalisten, wonach eine Art «fürsorglicher Funktionärsschutz» praktiziert werde, stelle einen schweren Vorwurf dar (persoenlich.com berichtete).

Klare Meinungsäusserung

Die ausserordentlichen Bundesanwälte hätten damit konfrontiert werden müssen, da ein unausgeglichenes Bild bei den Zuschauern entstanden sei. Dies sieht das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil anders. Es sei klar erkennbar gewesen, dass es sich um die subjektive Sichtweise eines Einzelnen handle. Zu Beginn des Beitrags seien die Gründe für die Einstellung zudem genannt worden.

Weil der Fall bereits über Jahre ein Thema gewesen sei, könne man von einem Publikum ausgehen, dem die Sache nicht vollkommen unbekannt war. Es habe sich deshalb durchaus frei eine Meinung bilden können. In einem kurzen «Tagesschau»-Beitrag könne ein Thema zudem nur in gedrängter Form dargestellt werden.

Das Bundesgericht weist darüber hinaus darauf hin, das Ziel der Programmaufsicht sei nicht, die Durchsetzung privater Interessen, sondern der Schutz der freien Meinungsbildung der Öffentlichkeit. Fühle sich jemand durch einen Beitrag in seiner Persönlichkeit verletzt, stehe der betroffenen Person der zivil- oder strafrechtliche Weg offen. (Urteil 2C_484/2024 vom 6.8.2025) (sda/cbe)