Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der «Tagesschau» von Fernsehen SRF zur FIFA-Affäre knapp gutgeheissen, wie es in einer Mitteilung heisst.
An ihren öffentlichen Beratungen in Bern behandelte die UBI am Donnerstag fünf Beschwerdefälle. Zwei davon betrafen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), drei solche von Radio Télévision Suisse (RTS).
Im Rahmen der Hauptausgabe der Nachrichtensendung «Tagesschau» vom 26. Oktober 2023 strahlte Fernsehen SRF einen rund zweiminütigen Beitrag über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den Fifa-Präsidenten Gianni Infantino aus. Darin äussern sich ein Strafrechtsexperte sowie ein Polit- und Sportjournalist der Süddeutschen Zeitung kritisch zur Einstellung der Verfahren.
In der dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde rügen die für die Verfügung verantwortlichen Bundesanwälte, es werde im Beitrag durch den als «Experten» vorgestellten deutschen Journalisten schwere Vorwürfe erhoben, ohne dass sie dazu hätten Stellung nehmen können.
In der Beratung diskutierten die anwesenden Mitglieder kontrovers darüber, ob es sich bei den strittigen Aussagen «fürsorglicher Funktionärsschutz») um schwere Vorwürfe oder eine zulässige Justizkritik gehandelt habe. Mit vier zu drei Stimmen beschloss die UBI schliesslich, dass sich das Publikum aufgrund der fehlenden Anhörung keine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen hat bilden können und hiess die Beschwerde gut (b. 978). (pd/wid)

