Bundesgericht steht hinter TV-Journalist

RTS - Die Lausanner Richter haben die Verurteilung eines Journalisten wegen Wahlfälschung aufgehoben.

Im April vergangenen Jahres hatte das Bundesstrafgericht den RTS-Journalisten zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt (persoenlich.com berichtete). Dafür erhielt das Gericht vom Recherche-Netzwerk investigativ.ch den Schmähpreis «Goldener Bremsklotz».

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil nun zum Schluss, dass der Westschweizer Journalist nie die Absicht gehabt habe, Wahlfälschung zu begehen. Im Gegenteil – sein Vorgehen habe ganz darauf abgezielt, das Funktionieren einer korrekten Abstimmung zu gewähren. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht die Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen.

Der 48-Jährige hatte am Morgen des 3. März 2015 in den Büroräumen seines Senders in Genf zwei Mal elektronisch abgestimmt. Möglich war dies, weil der Journalist das Material für die Abstimmung vom 8. März 2015 versehentlich zwei Mal erhalten hatte. Er war zuvor vom Ausland in die Schweiz umgezogen und konnte so einmal als niedergelassener Schweizer abstimmen und einmal als Auslandschweizer.

Vor dem Bundesstrafgericht hatte der Journalist angegeben, dass er mit der zweifachen Stimmabgabe eine «Schwachstelle» im Informatiksystem habe offenlegen wollen. Sein Vorgehen sei «journalistisch» gewesen, da er nur durch die doppelte Abstimmung habe sicher gehen können, einen Beweis zu haben.

Über den Systemfehler berichtete der Journalist in einer Reportage, die einen Tag nach dem Abstimmungstag gesendet wurde. (Urteil 6B_604/2017 vom 18.04.2018) (sda/cbe)