27.10.2004

SF DRS

Bundesgericht tritt nicht auf Beschwerde gegen "10vor10" ein

Beanstandungen gegen Auftritt von vermummten WEF-Gegner vom Tisch.

Die Beanstandungen gegen den Auftritt von vermummten WEF-Gegner in einem Beitrag des Nachrichtenmagazins "10vor10" sind endgültig vom Tisch. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde gegen einen Entscheid der UBI nicht eingetreten.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hatte im Juni dieses Jahres zwei Beschwerden gegen den Beitrag abgewiesen. Daraufhin gelangte einer der beiden Beschwerdeführer mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht.


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