19.07.2007

"Kassensturz"

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Beiträge über Registerfirmen verletzten Programmbestimmungen nicht.

Die TV-Konsumentensendung "Kassensturz" hat mit den gezeigten Beiträgen über die Geschäftspraktiken von Registerfirmen die Programmbestimmungen nicht verletzt. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen.

Gegenstand der Beschwerde waren zwei Beiträge des Konsumentenmagazins des Schweizer Fernsehens (SF) vom März 2006. Darin wurden Geschäftspraktiken von Firmen beleuchtet, die auf den Verkauf von Einträgen in Adressregister spezialisiert sind. Ein in den Beiträgen porträtierter Geschäftsmann, der sich in ein "schlechtes Licht" gerückt sah, hatte gegen die Sendungen erfolglos Beschwerde bei der UBI eingereicht. Diese hielt fest, die umstrittenen Sendungen hätten die Programmbestimmungen nicht verletzt.

Das Bundesgericht hat den UBI-Entscheid nun vollumfänglich bestätigt und die Beschwerde des Geschäftsmannes abgewiesen. Die seit Jahren von Konsumentenorganisationen beanstandeten Geschäftspraktiken von Registerfirmen sei nicht nur am Beispiel des Geschäftsmannes dargestellt worden. Die Zuschauenden hätten erkennen können, dass der Kassensturz die Praktiken "in der Branche generell" hinterfragen wollte. Ein Konsumentenmagazin dürfe angriffig sein und anwaltschaftlichen Journalismus betreiben, heisst es im Urteil weiter. Die kritische Distanz zum Ergebnis der eigenen Recherchen müsse jedoch gewahrt bleiben. (sda)


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