20.02.2003

"Affäre Schubarth"

Bundesgerichtspräsident beleuchtet Vorgehen

Faires Verfahren und Interessen der Justiz im Vordergrund

Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger hat am Donnerstag vor der Presse das Vorgehen im Fall Schubarth dargestellt und gerechtfertigt. Das Bundesgericht habe in einem fairen Verfahren eine adäquate Lösung gefunden.

Nach der Spuck-Attacke sei sehr rasch ein Krisenmanagement errichtet worden, teilte Bundesgerichtspräsident Aemisegger am Donnerstag mit. Ein Entscheid zum weiteren Vorgehen habe nicht innert Stunden gefällt werden können. Das Organisationsgesetz habe keinen Weg vorgegeben, wie der Fall Schubarth zu lösen sei.

Faires und transparentes Verfahren

Man habe deshalb Reflexionszeit gebraucht und schliesslich innert Wochenfrist unter Ausschöpfung der Kompetenzen eine adäquate Lösung gefunden. Das Bundesgericht habe dabei die Aufgabe gehabt, die Interessen der Justiz zu wahren und Bundesrichter Schubarth ein faires und transparentes Vorgehen zu gewähren.

An der Sitzung des Gesamtgerichts vom Mittwoch habe jeder der 30 Richter offen seine Meinung geäussert. Das Gespräch sei ernst und mit Tiefgang geführt worden. Bundesrichter Schubarth selber habe ein beeindruckendes Statement abgegeben, bevor es zu einer offenen Abstimmung gekommen sei.

Arbeit umverteilt

Der Bundesgerichtspräsident strich weiter heraus, dass Bundesrichter keine fehlerfreien Menschen seien. Das Bundesgericht sei Teil des Lebens in der Schweiz und Konflikte könnten nicht ausgeschlossen werden. Für die Zuspitzung des Konflikts im Fall Schubarth habe er allerdings auch keine Erklärung.

Was nun mit Martin Schubarth weiter geschehe, liege nicht in der Hand des Bundesgerichts. Er hoffe auf eine vernünftige Lösung. Am Bundesgericht habe man die Arbeit bereits von 30 auf 29 Richter verteilt. Die Leute seien bereit, sich mehr einzusetzen.

Persönliche Meinung zu Absetzungsverfahren

Auf die Frage nach einem Absetzungsverfahren äusserte der Bundesgerichtspräsident nur seine persönliche Meinung, nicht diejenige des Gesamtgerichts. Nach seiner Auffassung verlangen lange Amtsdauern von höchsten Richtern, wie etwa der Zwölfjährigen in Deutschland, ein Absetzungsverfahren.

Bei kürzeren Amtszeiten könne im Falle eines Konflikts die Möglichkeit einer obligatorischen Mediation in Betracht fallen. Das Schweizer Parlament werde in seiner Weisheit eine Lösung finden.



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