Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die Aargauer Zeitung abgewiesen. Diese hatte unter dem Titel "Ohne mich wären noch zwanzig Bauern mehr tot" ein Porträt über einen Bundeshausbesucher publiziert. Der namentlich genannte Porträtierte störte sich am seiner Ansicht nach "bösartigen Elaborat", das ihn "als Don Quijote der Demokratie" und "Bürger, mit der traurigen Gestalt" bezeichnete. Er reichte Beschwerde beim Presserat ein, nachdem sich die AZ-Redaktion nicht bereit erklärte, den Artikel von der Website zu entfernen.
Der AZ-Journalist Max Dohner hatte den Beschwerdeführer beim Warten auf ein Treffen mit Nationalrat und CVP-Präsident Christoph Darbellay in der Wandelhalle getroffen und ihm Fragen gestellt. Dieser antwortete dem Journalisten in der Annahme, dass Dohner thematisch interessiert sei und allenfalls über dieses oder jenes von ihm angeschnittene Thema berichten wolle. Stattdessen sei er nun Opfer einer ehrverletzenden Publikation geworden, monierte der Porträtierte. Mit der Veröffentlichung sei insbesondere seine Privatsphäre in übelster Weise verletzt worden. Ein öffentliches Interesse an der Namensnennung sei nicht ersichtlich.
Der Presserat begründete die Ablehnung der Beschwerde wie folgt: Der Porträtierte sei in der Vergangenheit im Zusammenhang mit verschiedenen öffentlichen Anliegen mehrfach an Behörden und Medien gelangt. Insbesondere sei auch der Gegenstand der Berichterstattung -- der Besuch im Bundeshaus -- in direktem Zusammenhang mit dieser öffentlichen, staatsbürgerlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers gestanden und habe sich nicht auf eine rein private Angelegenheit beschränkt.
Zum Beschwerdepunkt Veröffentlichung sachlich ungerechtfertigter Vorwürfe folgte der Rat dem Beschwerdeführer ebensowenig. Wer wie er von sich aus auf die Bühne der Öffentlichkeit trete, verlasse den Bereich der geschützten Privatsphäre und müsse damit rechnen, sich von den Medien nicht nur nach dem eigenen (Selbst-)Bild gespiegelt und kritisiert zu sehen. Zumal das von Max Dohner verfasste Porträt auch die wichtigsten Fakten wiedergebe, auf denen seine Bewertung des Beschwerdeführers als "Don Quijote der Politik" beruhe.

