04.07.2007

Regional-TV

Bundesrat definiert 13 Gebiete

Zürich erhält nun doch Gebührengelder.

Der Bundesrat hat die Schweiz am Mittwoch in 13 Versorgungsgebiete für Regionalfernsehen mit Gebührenanteil gegliedert. Für die Privatradios hat er 34 Gebiete definiert.

Die 13 neuen Versorgungsgebiete für die Regionalfernsehsender umfassen meist mehrere Kantone. Für die Romandie etwa legte der Bundesrat ein Gebiet Waadt-Freiburg fest, wobei der künftige Sender ein Programmfenster für Freiburg anbieten muss. Der Kanton Wallis bildet ebenfalls ein Gebiet, der dortige Anbieter muss deutsch und französisch senden.

Im Raum Zürich-Ostschweiz gibt es zwei Versorgungsgebiete. Das eine umfasst Zürich, Schaffhausen und den Thurgau. Gebührenanteile erhält der dortige Sender für Thurgauer und Schaffhauser Programmfenster. Das Versorgungsgebiet Ostschweiz bündelt die beiden Appenzell, St. Gallen sowie die östlichen Thurgauer Bezirke Arbon und Bischofszell.

Der Bundesrat korrigiert damit den zweiten Entwurf des UVEK, der keine Gebührengelder für den wirtschaftsstarken Raum Zürich vorsah. Mit dem Modell der Programmfenster für Thurgau und Schaffhausen kehrt er zum usprünglichen Entwurf des UVEK zurück.

Wie Medienminister Moritz Leuenberger vor den Bundeshausmedien sagte, trägt die Einteilung den zunächst geäusserten Bedenken besonders aus der West- und Ostschweiz Rechnung. Bei der Zumessung des Gebührenanteils an das Zürcher Regional-TV trage man der Tatsache Rechnung, dass sich in und um die Stadt herum ein TV rentabel betreiben lasse.

Die Versorgungsgebiete bilden die Basis für die künftige Konzessionierung. Nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetz brauchen nur noch Sender eine Konzession, wenn sie am Gebührentopf teilhaben wollen oder knappe Frequenzen zu Vorzugsbedingungen nutzen wollen.

Für die Regionalfernsehen stehen neu 32 Millionen statt wie bisher 7 Millionen Franken zur Verfügung. Die Unterstützung soll einen regionalen Service public von guter Qualität ermöglichen -- auch in Gebieten, wo das wirtschaftliche Potenzial für eine private Finanzierung nicht ausreicht. (pers/sda)


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