06.10.2000

comedia will angekündigten GAV-Austritt von rund 20 Verlegern nicht hinnehmen

Gleichzeitig ruft sie den Verband Schweizer Presse an, sich vermehrt um die Interessen der ganzen Medienbranche zu kümmern.

Die Mediengewerkschaft comedia nimmt den angekündigten GAV-Austritt von rund 20 Verlegern nicht hin. Das schreibt die Mediengewerkschaft in einer Mitteilung vom Freitag. Zwei Monate nach Inkrafttreten des Presse-GAV 2000 hatte der Verband Schweizer Presse die Gewerkschaften wissen lassen, dass 21 Verleger aus der Deutschschweiz und dem Tessin ihre Verbandsmitgliedschaft gekündigt hätten, um den neuen GAV nicht anwenden zu müssen. Die Kritik am lange verhandelten Vertragswerk bezog sich auf den Mindestlohn im 9. Berufsjahr, welcher mit 6810 Franken als zu hoch bezeichnet wurde ("persoenlich.com" berichtete).

Wie die comedia am Freitag mitteilte, hätten Stellungnahmen verschiedener Exponenten der Verlegerschaft seither verdeutlicht, dass die Kritik vorgeschoben sei. Ein grosser Teil der austretenden Verleger sei grundsätzlich gegen jeglichen Gesamtarbeitsvertrag, und lediglich zwei Verleger würden angeben, ihren Austritt rückgängig zu machen, falls der Lohn für das 9. Berufsjahr neu verhandelt würde. Die Mediengewerkschaft comedia habe Nachverhandlungen zu diesem Thema abgelehnt, weil der neue GAV mit den regionalisierten Mindestlöhnen bereits angemessen auf die unterschiedlichen Leistungsstärken der verschiedenen Presseunternehmen Rücksicht nehme. Betroffene Verleger hätten denn auch bestätigt, dass sie die vereinbarten Mindestlöhne heute sehr wohl bezahlen könnten.

2. Runde: Bundesgerichtsurteil vom 13. Juni 2000

Gemäss Medienmitteilung erhalte die "vorbereitete GAV-Flucht" nun eine neue Wende: Mit Urteil vom 13. Juni 2000 (begründet Ende September) pfeife das Bundesgericht GAV-flüchtige Arbeitgeber zurück. So stellte es im Fall eines Automechanikers fest, dass die normativen Bestimmungen des GAV auch auf das Arbeitsverhältnis anwendbar bleibe, wenn der Arbeitgeber aus dem Verband ausgetreten sei. Das Bundesgericht bezeichnete die gegen den Arbeitnehmer ausgesprochene Änderungskündigung als missbräuchlich. Die Mediengewerkschaft comedia fordert denn auch die aus dem Verband Schweizer Presse ausgetretenen Verleger "dringend" auf, den Presse-GAV in ihren Betrieben einzuhalten. Sie sei bereit, gestützt auf das Bundesgerichtsurteil, den GAV auch durchzusetzen.

Entwicklung des Verband Schweizer Presse


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