19.04.2026

Ringier

Das stille Ende der KI-Deklaration

Ringier-CEO Marc Walder forderte in der NZZ am Sonntag Transparenz beim KI-Einsatz im Journalismus. Gleichzeitig hat sein Medienhaus die interne Kennzeichnungspraxis gelockert. Ein Widerspruch?
Ringier: Das stille Ende der KI-Deklaration
In der Blick-Redaktion müssen KI-generierte Texte künftig nicht mehr als solche gekennzeichnet werden, sofern sie journalistisch geprüft wurden. (Bild: Thomas Meier)

«Die Medienindustrie muss transparent machen, was von KI generiert ist und was nicht.» So äusserte sich Ringier-CEO Marc Walder kürzlich in der NZZ am Sonntag. Eine klare Ansage – die selbst intern durchaus diskutiert wird.

Denn Ringier hat seine KI-Guidelines überarbeitet. Gemäss den aktualisierten Richtlinien, die persoenlich.com vorliegen, muss KI-generierter Text nur noch dann gekennzeichnet werden, wenn er nicht von einem Journalisten kritisch geprüft wurde. Im Umkehrschluss bedeutet das: Ein vollständig von KI verfasster Artikel, der anschliessend von einer Journalistin gegengelesen wird, muss gegenüber der Leserschaft nicht als KI-generiert deklariert werden.

«BliKI» verschwindet aus dem Autorenfeld

Das hat konkrete Folgen. Bei Blick-Artikeln wurde KI-generierter Content bisher mit dem Label «BliKI» im Autorenfeld gekennzeichnet – für die Leserschaft ein sichtbares Signal, dass künstliche Intelligenz massgeblich am Text beteiligt war (persoenlich.com berichtete). Dieses Label ist mittlerweile kaum mehr zu finden.

Ringier-Kommunikationschefin Johanna Walser bestätigt die Änderung gegenüber persoenlich.com: «Ein spezifisches KI-Label im Autorenfeld ist nicht mehr erforderlich, sofern ein Inhalt journalistisch kritisch geprüft wurde.» Die Verantwortung für den Inhalt liege weiterhin beim Autor beziehungsweise bei der Redaktion.

Ringier beruft sich auf den EU AI Act

Ringier begründet die neue Praxis mit zwei Faktoren: einerseits mit über zwei Jahren praktischer Erfahrung im Umgang mit künstlicher Intelligenz im Redaktionsalltag, andererseits mit der Einhaltung des EU AI Act. Die Richtlinien gelten dabei konzernweit – in allen Ländern, in denen Ringier tätig ist. Walser verweist auf Artikel 50, Absatz 4 der Verordnung: «Demnach entfällt die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte, wenn der Inhalt einen menschlichen Überprüfungsprozess oder eine redaktionelle Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.»

Der Konzern stellt klar, dass KI «unterstützend als Werkzeug und nicht als Ersatz für journalistische Arbeit» eingesetzt werde. «Die redaktionelle Verantwortung liegt immer bei unseren Journalistinnen und Journalisten», so Walser. Diese Verantwortung bestehe «unabhängig davon, ob ein Text teilweise oder vollständig mithilfe von KI erstellt wurde». Kein Label benötigen gemäss den Guidelines auch menschlich erstellte Inhalte, bei denen KI lediglich unterstützend eingesetzt wurde – etwa für Grammatikprüfung, Übersetzungen oder Bildretusche.

Keine Prozentgrenzen – aber wo liegt die Grenze?

Auf die Frage, wo Ringier die Grenze zwischen «KI-unterstützt» und «KI-generiert» ziehe, erteilt Walser quantitativen Ansätzen eine Absage. Im NZZaS-Interview hatte der Interviewer die Praxis ins Spiel gebracht, wonach bei gewissen Medienhäusern in der Schweiz ein Text, der zu 95 Prozent von KI stammt, als menschengemacht gelte, sofern ein Journalist 5 Prozent beiträgt. Walder bezeichnete eine solche Regelung als «total absurd». Auch Walser macht klar, dass dies «kein Ansatz» sei, den Ringier verfolge. Solche Prozentangaben seien «weder valide messbar noch geeignet, journalistische Verantwortung sinnvoll abzubilden».

Stattdessen arbeite Ringier mit «klaren Kategorien»: «Entscheidend ist, ob ein Inhalt unter redaktioneller Verantwortung kritisch geprüft, eingeordnet und verantwortet wurde.» Ein solcher Beitrag sei «kein ungeprüfter KI-Content mehr, sondern Teil des journalistischen Prozesses» – und müsse entsprechend nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden. «Dies unabhängig davon, wie der erste Entwurf entstanden ist», so Walser.

Strenger bleibt Ringier bei visuellen Inhalten. KI-generierte Bilder, Videos, Audio, Animationen und andere visuelle Inhalte müssen immer gekennzeichnet werden, auch wenn sie geprüft wurden. Zudem sei die Publikation von KI-erzeugten fotorealistischen Bildern sowie Deepfakes im Newsbereich «ausdrücklich verboten», betont Walser.

Einen Widerspruch zu Marc Walders öffentlicher Forderung nach Transparenz sieht Ringier nicht. Die neue Praxis bedeute «keinen Rückzug von Transparenz, sondern eine Verschiebung hin zu einer für das Publikum relevanteren Form», schreibt Walser. Transparenz werde bei Ringier künftig «über Verantwortung anstatt über technische Herstellungsanteile» hergestellt – also über die namentliche Verantwortung der Journalistinnen und Journalisten, nicht über ein Label im Autorenfeld.



Wie persoenlich.com mit KI arbeitet: 
Die Onlineredaktion von persoenlich.com setzt künstliche Intelligenz nur unter menschlicher Aufsicht ein, dies zum Beispiel bei Transkriptionen, Übersetzungen oder der Bearbeitung von Medienmitteilungen. Die Redaktion definiert sich als technologieoffen. Die Journalistinnen und Journalisten lassen sich von KI-Tools unterstützen, sind sich den Risiken allerdings bewusst.


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