01.06.2018

Razzia bei Promi-Sohn

Die «Blick»-Berichterstattung hat juristische Folgen

Die Boulevardzeitung outete am Mittwoch auf der Frontseite einen prominenten Schweizer, dessen Sohn an den G20-Krawallen in Hamburg beteiligt gewesen sein soll. Nun liegt dem Blatt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor. Die Passagen wurden angepasst.

Am Mittwoch sorgte der «Blick» mit seiner Front-Schlagzeile für viel Wirbel. Der Grund: Im Raum Winterthur kam es im Rahmen einer internationalen Razzia wegen der Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg vor knapp einem Jahr zu vier Festnahmen. Die Boulevardzeitung widmete einem davon – dem Sohn eines prominenten Schweizers – besonders viel Aufmerksamkeit. Auf der Frontseite wurde der Name des Vaters des kurzzeitig Festgenommenen genannt, auch ein Bild war zu sehen. Auch der Betroffene selbst war auf der Front und der Seite 5 zu sehen, wenn auch mit einem schwarzen Balken über den Augen.

Nun zeigt sich: Die Berichterstattung hat für den «Blick» rechtliche Folgen. «Uns liegt eine Verfügung des Bezirksgerichts Zürich vor, die uns und anderen Medien die Berichterstattung über bestimmte Aspekte der G20-Krawalle in Hamburg untersagt», sagt Ringier-Sprecherin Manuela Diethelm auf Anfrage von persoenlich.com. Entsprechend haben man ihr Folge geleistet und stelle sich dem Verfahren.

Online-Artikel korrigiert

In diesem Zusammenhang musste der «Blick» wohl die bestehende Berichterstattung korrigieren. In allen Online-Artikeln zum Thema ist der Name des prominenten Schweizers verschwunden – auch die Bilder sind nicht mehr zu sehen. Zudem hat Chefredaktor Christian Dorer offenbar einen Maulkorb erhalten. Auf eine Interviewanfrage von persoenlich.com antwortete die Pressestelle am Donnerstagmittag, dass Dorer «gerne Stellung nehme». Am Nachmittag folgte schliesslich die Absage, da sich die Ausgangslage geändert habe.

Welche anderen Medien nebst dem «Blick» Post vom Bezirksgericht Zürich erhalten haben, ist unklar. Bei dem Bezirksgericht Zürich war am Donnerstagnachmittag keine Auskunft zu erhalten.

Tagi und «Blick» streiten sich auf Twitter

Von den Konkurrenzmedien erntete der «Blick» für sein Vorgehen in der Berichterstattung heftige Kritik. Der «Tages-Anzeiger» schrieb am Donnerstag von «Chaotenjournalismus» und einer für die «Schweiz ungewohnte Grenzüberschreitung». Alle anderen Journalisten, die wegen der Razzia in der Schweiz recherchiert haben, hätten darauf verzichtet, den Sohn und den Vater zu outen.



Auf Twitter kam zu einer Diskussion zwischen Chefredaktor Dorer und dem Tagi-Journalisten Thomas Knellwolf. Knellwolf schrieb in seiner Analyse, dass der Ringier-Verlag auf Anfrage keine Stellung nehmen wollte. Daraufhin machte Dorer den Mailverkehr zwischen Knellwolf und der Ringier-Pressestelle öffentlich. Offenbar beharrte diese darauf, dass der Tagi-Journalist das Statement von Ringier integral verwendet.


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KOMMENTARE

Beat Kaufmann
04.06.2018 17:09 Uhr
Und warum sollte man nicht darüber berichten dürfen? Nur weil es einen Promi-Sohn betrifft vielleicht? Der Bürger sollte doch wissen, welcher Sohn seiner Familie das antut, oder etwa nicht?
FRITZ GRAF- ZURBRÜGG
02.06.2018 13:51 Uhr
Schande...
Kommentarfunktion wurde geschlossen

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