«Die Vorwürfe sind gut belegt»

#SecondoAugust - Der Beobachter-Chefredaktor wehrt sich vehement gegen Aussagen des Unternehmers Benard Duzhmani. Dieser schaltete zwei Inserate mit «Gedanken zum Secondo August» – samt Kritik am Magazin. Gegenüber persoenlich.com nimmt Dominique Strebel ausführlich Stellung.

von Christian Beck

Herr Strebel, als Sie am Sonntag das Inserat «Gedanken zum Secondo August» entdeckten, was ging Ihnen da durch den Kopf?
Die Überraschung hielt sich in Grenzen. Herr Duzhmani wollte das Inserat ja ursprünglich direkt im Beobachter schalten. Da er zu diesem Zeitpunkt schon einen beträchtlichen finanziellen Aufwand in Kauf genommen hatte, war davon auszugehen, dass das Inserat an einer anderen Stelle auftauchen wird. Es ist zudem nicht das erste Mal, dass Herr Duzhmani probiert, uns mit einem PR-Berater unter Druck zu setzen. Vor der Publikation des Artikels wars noch ein anderer.

Das Inserat erschien in der NZZ am Sonntag – am Montag auch noch in 20 Minuten. Der Beobachter lehnte es ab. Weshalb?
Eine bezahlte PR-Anzeige ist nicht der richtige Weg, um eine Auseinandersetzung zu journalistischen Inhalten zu führen. Herr Duzhmani hat im Artikel vom letzten Dezember bereits Stellung zu den Vorwürfen genommen und konnte seine Sichtweise der Dinge im Beobachter darlegen. Das ist im Journalismus nicht nur selbstverständlich, sondern zwingend. Enthält ein Artikel falsche Informationen, besteht zudem die Möglichkeit, eine Gegendarstellung zu verlangen. Dieses rechtliche Mittel ist gängig und unkompliziert. Herr Duzhmani hat von diesem Recht oder anderen rechtlichen Ansprüchen keinen Gebrauch gemacht. Es ist nicht Sache des Beobachters, diese Möglichkeiten mit einem Inserat in der eigenen Publikation zu unterlaufen.

«Dem Beobachter fremdenfeindliche Tendenzen vorzuwerfen, ist absurd»

Der Unternehmer Benard Duzhmani kritisiert im Inserat einen Beobachter-Artikel vom letzten Dezember. Der Artikel bediene einen Reflex zu seinem Herkunftsland Kosovo (persoenlich.com berichtete). Was entgegnen Sie?
Dem Beobachter fremdenfeindliche Tendenzen vorzuwerfen, ist absurd. Journalistinnen und Journalisten sind gehalten, alle wichtigen Fakten zu einem Sachverhalt darzustellen. Fakt ist: Herr Duzhmani stammt aus dem Kosovo und das involvierte Callcenter liegt in seinem Herkunftsland. Dieser Zusammenhang ist für das Verständnis der beschriebenen Geschäftsabläufe wichtig. Und einen solchen Zusammenhang hätten wir auch aufgezeigt, wenn Herr Duzhmani aus Frankreich, Serbien oder Obererlinsbach stammte.

Der Beobachter wirft Duzhmanis Firma Swiss Home Finance konkret Unterschriftenfälschung vor. Duzhmani dementierte schon damals. Im Inserat schreibt er, es gebe gegen seine Firma und gegen ihn keinen Verdacht, keine Ermittlungen und keinen Prozess. Weshalb also die Vorwürfe?
Die Vorwürfe sind gut belegt und stützen sich unter anderem auf die Aussagen von einem halben Dutzend ehemaliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma Swiss Home Finance. Anstoss für die Recherchen waren Meldungen auf der Whistleblower-Plattform sichermelden.ch. Unsere Recherchen haben diese bestätigt. Das Verhalten, das Herrn Duzhmani vorgeworfen wird, kann Konsumentinnen und Konsumenten schädigen. Daher besteht ein klares und berechtigtes öffentliches Interesse an einer Berichterstattung – unabhängig davon, ob in dieser Angelegenheit ein juristisches Verfahren läuft oder nicht. Der Beobachter sieht es als eine seiner wichtigen Aufgaben, vor zweifelhaften Unternehmen zu warnen.


«Es gilt in der Schweiz die Unschuldsvermutung, die bei Benard Duzhmani empfindlich missachtet worden ist», sagt David Schärer, Duzhmanis Kommunikationsberater, in einem persoenlich.com-Interview. Was antworten Sie?
Dieser Vorwurf ist unberechtigt. Erhebt eine Redaktion schwere Vorwürfe, muss sie diese belegen können und die kritisierte Person zu Wort kommen lassen. Und zwar mit ihren besten Argumenten. Das hat der Beobachter gemacht. Im betreffenden Fall wurde die Seite von Herrn Duzhmani vor der Publikation des Artikels sogar noch einmal zusätzlich angehört, schon damals im Beisein einer bekannten Medienanwältin.

Schärer fragte sich, ob sich am Narrativ im Artikel etwas geändert hätte, wenn die Reizworte «Illegal», «Anrufe aus dem Kosovo» und «Callcenter» weggelassen worden wären. Mittlerweile wurde «Illegal» entfernt. Weshalb?
Das ist falsch: An der Berichterstattung wurde nichts verändert. Im Gegensatz zur Printausgabe war in der Onlineversion das Wort «illegal» gar nie enthalten. Der Artikel war hinter einer Paywall – die Stellungnahme von Herrn Duzhmani konnte also nur von unseren Abonnentinnen und Abonnenten gelesen werden. Deshalb – aus Gründen der Fairness – hat sich der Beobachter damals dazu entschieden, den Vorwurf «illegal» im Onlineteaser wegzulassen.

«Als Journalisten sind wir der Wahrheit verpflichtet»

Duzhmani wurde «Opfer einer Intrige», so Schärer. Ein Ringier-Sprecher sagte, der Beobachter halte an der Darstellung fest. Was macht Sie so sicher?
Wir können die Vorwürfe detailliert belegen und haben Herrn Duzhmani stets die Möglichkeit gegeben, seine Sicht der Dinge im redaktionellen Rahmen darzulegen. Deshalb stehen wir nach wie vor und zu hundert Prozent hinter der Berichterstattung. Ich finde es schon bemerkenswert, dass eine PR-Agentur in diesem Ausmass gegen ein journalistisches Medium antritt – und dann mit derart happigen Vorwürfen. Als Journalisten sind wir der Wahrheit verpflichtet und bilden diese nach bestem Wissen und Gewissen ab. Dass dies nicht immer angenehm ist, kann ich durchaus nachvollziehen.

Das Schlichtungsverfahren ist gemäss Schärer durchlaufen. Wie lief dieses aus Ihrer Sicht?
Die Seite von Herrn Duzhmani hat versucht, eine Löschung oder substanzielle Änderung des Onlineartikels zu erwirken. Diesem Begehren konnten wir nicht entsprechen. Aufgrund unserer Recherche und Quellenlage können wir nicht von der Berichterstattung abweichen.

Duzhmanis Verteidigung wird Klage beim zuständigen Gericht wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einreichen. Wie sehen Sie dieser Klage entgegen?
Wir sehen dieser Klage gelassen entgegen.

Die Kampagne #SecondoAugust will eine Diskussion anstossen, die über den Fall Benard Duzhmani hinausgehen soll. Wie finden Sie dieses Anliegen?
Ich finde das Anliegen grundsätzlich sehr gut. Dass nun ausgerechnet die Berichterstattung im Beobachter dafür gebraucht wird, um diese Diskussion zu lancieren, scheint mir allerdings sehr weit hergeholt. Dieses Vorgehen dürfte der guten Sache kaum dienen – hier handelt es sich meines Erachtens um ein etwas gar angestrengtes Framing einer PR-Agentur.

Duzhmani fragt am Schluss des Inserates: Wann gehört man dazu und wann ist Integration wirklich vollzogen. Haben Sie eine Antwort?
Diese Frage ist nicht Gegenstand der hier diskutierten Berichterstattung. Der Beobachter hat sie aber immer wieder behandelt und wird dies auch in Zukunft tun.



Dominique Strebel ist seit Mai 2021 Chefredaktor beim Beobachter. Der studierte Jurist leitete in den letzten über acht Jahren die Diplomausbildung an der Schweizer Journalistenschule MAZ und dozierte in den Bereichen Recherche, Medienethik und Medienrecht.