29.08.2002

UBI

Drei Beschwerden gegen Radiosendungen abgewiesen

Erstmals rätoromanischer Beitrag Gegenstand einer Beschwerde.

Gemäss einer Mitteilung weist die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI drei Beschwerden gegen Radiosendungen ab. Zum ersten Mal war dabei ein rätoromanischer Beitrag Gegenstand einer Beschwerde. Ihre Web-Site hat die UBI mit einer Datenbank ergänzt, welche die Entscheidsuche erleichtern soll.

In ihrem ersten romanisch redigierten Entscheid beschäftigt sich die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) mit einer kurzen Nachrichtenmeldung von Radio Rumantsch. Es ging darin um die Zahl von "Drogentoten" in der Schweiz im vergangenen Jahr. Beanstandet wurde vorab der Begriff "Droge", welcher früher die Bedeutung von Pflanzenheilmitteln hatte. Da der Begriff auch in der rätoromanischen Sprache einen Bedeutungswandel im Sinne eines Betäubungsmittels erfahren hat, ist das Publikum gemäss des UBI-Entscheids nicht irregeführt worden. Im Übrigen durfte sich Radio Rumantsch hinsichtlich der Richtigkeit der Nachricht auf eine zuverlässige Quelle stützen, nämlich die Meldung einer bekannten Nachrichtenagentur.

Problematisch erachtet die UBI die Verwendung des Begriffs "Serbokroatisch" im Zusammenhang mit einer Rede des ehemaligen jugoslawischen Präsidenten Milosevic. In einem Beitrag des "Mittagsjournal" über das Kriegesverbrechertribunal in Den Haag hat die Korrespondentin erwähnt, dass Milosevic seine Verteidigungsrede in Serbokroatisch (statt in Serbisch) gehalten hat. Der Zerfall des ehemaligen Vielvölkerstaates führte auch zu einer klaren Trennung der Sprachen. Da aber die Sprache nicht Thema des beanstandeten Beitrags war, hat die UBI diesen Fehler als Nebenpunkt eingestuft, der noch keine Programmrechtsverletzung begründet. Serbokroatisch wird überdies noch heute an vielen deutschsprachigen Universitäten gelehrt. Es handelt sich daher auch nicht um einen pauschalen und diskriminierenden Begriff. Aus diesen Gründen hat die UBI trotz gewisser Bedenken die Beschwerde abgewiesen.

Die am späteren Nachmittag ausgestrahlte Sendung "Prima di sera" von Rete 1 wurde beanstandet, weil die Moderatorin den Weihnachtsmann als Dieb bezeichnete, welcher für den Konsumwahn im Zusammenhang mit dem Weihnachtsfest verantwortlich sei. Die UBI hat die Beschwerde abgewiesen, weil durch die Behauptung keine zentralen Glaubensinhalte verletzt wurden und es sich zudem um eine persönliche Meinungsäusserung handelt, die klar als solche erkennbar gewesen ist. Der Glaube der Kinder an den Weihnachtsmann, einer mythischen Gestalt, die südlich der Alpen noch nicht so lange bekannt ist, erheischt keinen speziellen programmrechtlichen Schutz.

Die UBI hat überdies ihre Web-Site http://www.ubi.admin.ch/ mit einer Datenbank ergänzt. Diese ermöglicht die Suche nach UBI-Entscheiden aufgrund acht verschiedener und beliebig miteinander kombinierbarer Kriterien wie beispielsweise Jahr, Sprache, Veranstalter, Sendung oder bestimmten Schlüsselwörtern.


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