Ein erster Fall ist vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht verhandelt worden. Wie die Republik berichtet, macht die Klägerin im verhandelten Fall geltend, sie sei entlassen worden, weil sie sich gegen das übergriffige Verhalten zweier Vorgesetzter gewehrt habe. Die NZZ begründet die Kündigung hingegen mit ungenügenden Leistungen, weist die Vorwürfe zurück und verlangt die Abweisung der Klage.
Die teilzeitlich angestellte Redaktorin fordert eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen sowie eine Korrektur des Arbeitszeugnisses. Vor Gericht war auch von einem knapp 50-seitigen externen Bericht über die Zustände im Newsroom die Rede, den Verwaltungsratspräsidentin Isabelle Welton in Auftrag gegeben hatte – die NZZ hält ihn unter Verschluss. Anfang November sind Vergleichsgespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgesehen. (nil)

