01.02.2022

Presserat

Entlastendes zu spät veröffentlicht

Die Republik ist wegen Verletzung der Berichtigungspflicht gerügt worden. Ein leitender Arzt des Universitätsspitals Zürich warf dem Onlinemagazin vor, ihn verunglimpft zu haben. Die Republik nimmt Stellung zum Vorgehen.
Presserat: Entlastendes zu spät veröffentlicht
War es gerechtfertigt, den Namen eines Arztes in der Republik-Artikelserie zu nennen? Damit beschäftigte sich der Presserat. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Der Presserat klopft der Republik auf die Finger. Zwar habe das Onlinemedium die Wahrheitspflicht in einer Artikelserie über Missstände an der Herzklinik des Zürcher Universitätsspitals nicht verletzt, dafür aber entlastende Aussagen über den attackierten leitenden Arzt  erst neun Tage nach deren Bekanntwerden veröffentlicht. Das sei zu spät.

Die Republik habe damit die Berichtigungspflicht verletzt, heisst es in einer Mitteilung des Presserats vom Dienstag. Und weiter: «Es wäre der Republik zudem gut angestanden, diese neuen Fakten unmittelbar beim ursprünglichen Text zu veröffentlichen, statt in einem anderen, nicht verbundenen Artikel.» In Onlinemedien habe sich diese Praxis durchgesetzt.

Auch sei die Republik bei der Namensnennung des leitenden Arztes zu weit gegangen. Der Schutz der Privatsphäre überwiege das öffentliche Interesse an dieser. Deshalb habe die Republik mit der Namensnennung den Medienkodex verletzt, ist die Einschätzung der Beschwerdeinstanz, die von den journalistischen Berufsverbänden, den Verlegerorganisationen und der SRG getragen wird.

Der Presserat habe die umfangreiche Beschwerde des von der Republik-Berichterstattung betroffenen Arztes geprüft und dabei keine Verletzung der Wahrheitspflicht festgestellt, heisst es in der Mitteilung weiter.

Die Republik habe die anonym erhobenen und tatsächlich schwerwiegenden Vorwürfe mit erheblichem Aufwand überprüft. Zudem habe sie den betroffenen Arzt mit den Vorwürfen konfrontiert und dessen Entgegnungen angemessen veröffentlicht, so der Presserat.

Inhalt der Republik-Berichterstattung waren Missstände in der Herzklinik des Universitätsspitals Zürich, mit denen ein Whistleblower im Konflikt mit seinem Vorgesetzten an die Öffentlichkeit gegangen war. Die Republik berichtete darüber im März 2021.

Republik verteidigt ihr Vorgehen

In einer Stellungnahme zum Presserats-Entscheid verteidigte die Republik ihr Vorgehen. Dass eine Mehrheit des Presserats zu einem anderen Schluss gekommen sei, respektiere man. An der beanstandeten Namensnennung sieht die Republik aber nichts Falsches.

«Wir nannten ihn beim Namen, weil er als leitender Arzt an einer der wichtigsten und prestigeträchtigsten Kliniken des mit öffentlichen Geldern finanzierten Universitätsspitals Zürich unseres Erachtens eine Person des öffentlichen Interesses ist, weil er selbst ein massgeblicher Akteur des Konflikts war», schrieb Chefredaktor Oliver Fuchs auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zudem habe sich dieser Arzt über Monate in mehreren Artikeln sowie in einer Sendung von «10 vor 10» öffentlich geäussert.

Die Republik berichte unverzüglich über die Presserats-Rüge, hiess es am Dienstagabend aus der Chefredaktion. Mit Befriedigung nehme man zur Kenntnis, dass der Presserat in der Recherche keinen Verstoss gegen das wichtigste journalistische Prinzip – die Wahrheitspflicht – erkannt habe. (sda/cbe)


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