01.12.2000

EPA-Werbespot verstösst gegen Werbeverbot für Alkohol

SRG akzeptiert BAKOM-Sanktion.

Die SRG SSR idée suisse muss für einen 1998 ausgestrahlten Werbespot des Warenhauses EPA 3000 Franken Busse bezahlen und den Gewinn von 12'000 Franken abliefern. Sie verstiess mit dem Spot laut BAKOM gegen das Werbeverbot für Alkohol. Der 30-sekündige Werbespot war Anfang Februar 1998 zwei Mal auf SF DRS geschaltet worden. Er zeigt den Schauspieler Martin Schenkel, der eine Käsesorte degustiert und abschliessend - mit den Mitteln der Mimik und der Imitation des Einschenk-Geräuschs - auf die dazu passende Tranksame aus der EPA-Weinabteilung hinweist.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sah in dem Spot einen Verstoss gegen das Werbeverbot für Alkohol und verfügte nach einem längeren Verfahren im letzten Juli eine Busse von 3000 Franken und den Einzug des mit dem Spot erwirtschafteten Gewinns, wie Gabriela Kerkhoven, Juristin im BAKOM, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Die SRG wehrte sich gegen die Verfügung mit einem Begehren um gerichtliche Beurteilung, zog dieses nun aber vor wenigen Tagen zurück, wie Kerkhoven weiter sagte.



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