Erwin Kessler unterliegt vor Gericht

CH Media - Das Thurgauer Obergericht gibt den beiden Zeitungen «St. Galler Tagblatt» und «Luzerner Zeitung» im Fall gegen den Tierschützer Erwin Kessler Recht.

Das oberste Thurgauer Gericht hat in einem Zivilverfahren zwischen dem Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und dem «St. Galler Tagblatt» sowie der «Luzerner Zeitung» den Medienunternehmen den Rücken gestärkt, wie der ebenfalls betroffene Pascal Hollenstein im «St. Galler Tagblatt» am Montag berichtete. In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Zeitungen über ein Urteil gegen Kessler vor dem Bezirksgericht Winterthur korrekt berichtet hatten (persoenlich.com berichtete).

Nachdem die Zeitungen über einen früheren Gerichtsfall von Erwin Kessler berichtet hatten, belangte dieser das «St. Galler Tagblatt» und die «Luzerner Zeitung» zivilrechtlich. Gegen den Autor des Artikels, Pascal Hollenstein, reichte er ausserdem Strafanzeige wegen übler Nachrede ein. Diese wurde aber von der Staatsanwaltschaft nicht aufgenommen.

Das Thurgauer Obergericht hält fest, dass die Berichterstattung der beiden Zeitungen aber weder missverständlich, noch falsch gewesen sei. Denn sie habe schlicht den Inhalt des früheren Urteils wiedergegeben. Kessler kann das Urteil noch vor Bundesgericht weiterziehen. (lol)