19.04.2018

St. Galler Tagblatt / WOZ

Erwin Kessler klagt gegen Pascal Hollenstein

Weil ein «richtigstellender» Leserbrief nicht veröffentlicht wurde, hat der Tierschützer nun den publizistischen Leiter der NZZ-Regionalmedien angezeigt. Auch ein Zwist zwischen der WOZ und Kessler geht in die nächste juristische Runde.
St. Galler Tagblatt / WOZ: Erwin Kessler klagt gegen Pascal Hollenstein
Erwin Kessler (l.) ist kein unbekannter Kläger. Nun zieht er Pascal Hollenstein vor Gericht. (Bilder: Keystone/NZZ)
von Marius Wenger

Der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT), Erwin Kessler, hat gegen Pascal Hollenstein, Leiter Publizistik bei den NZZ-Regionalmedien, Strafanzeige wegen übler Nachrede eingereicht. Auslöser war der von Hollenstein verfasste Artikel «Niederlage für Thurgauer Tierschützer: Erwin Kessler ungestraft als Antisemit bezeichnet». Den Beitrag empfand Kessler als einseitig, wie er auf der VgT-Webseite schreibt.

Daraufhin wollte Kessler die aus seiner Sicht verschwiegene Hälfte der Wahrheit in einem Leserbrief aufzeigen. Weil das «St. Galler Tagblatt» diesen aber nicht veröffentlichte, reichte Kessler Strafanzeige gegen Hollenstein ein. Hollenstein sei von der Staatsanwaltschaft zwar nicht kontaktiert worden, zweifle aber nicht daran, dass Kessler die Anzeige eingereicht habe, wie er auf Anfrage sagt. «Eine Strafanzeige ist immer unangenehm. Ich schaue der Angelegenheit aber mit Zuversicht entgegen, da ich der Meinung bin, handwerklich sauber gearbeitet zu haben», so Hollenstein weiter.

Kessler ist häufiger Kläger. Dem Tierschützer wird immer wieder antisemitische und rassistische Gesinnung vorgeworfen. Er geht gegen derlei Berichte und Äusserungen systematisch mit allen rechtlichen Mitteln vor, schreibt das «St. Galler Tagblatt».

Superprovisorische Verfügung gegen WOZ

Auch die «Wochenzeitung» ist derzeit in Streitereien mit Kessler verwickelt. Stein des Anstosses war der Artikel «Klagen am laufenden Band» vom 5. April. Erst erreichte Kessler vor Gericht die Streichung einer Textpassage und die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung. Mit dem gleichzeitig publizierten Nachtrag zum Fall hat die WOZ für Kessler gleich «weitere unwahre, ehrverletzende Behauptungen» veröffentlicht.

Erneut ging er juristisch vor und erreichte mittels superprovisorischer Verfügung die Streichung einer Passage des Nachtrags vom 12. April. Zugleich klagt er auf erneute Gegendarstellung. Die zuständige WOZ-Redaktorin Silvia Süess meint dazu auf Anfrage: «Wir werden uns auf dieses Verfahren einlassen und erachten die Chancen für die Verteidigung der Medienfreiheit als durchaus intakt.» 



Newsletter wird abonniert...

Newsletter abonnieren

Wollen Sie Artikel wie diesen in Ihrer Mailbox? Erhalten Sie frühmorgens die relevantesten Branchennews in kompakter Form.

Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240419

Die Branchennews täglich erhalten!

Jetzt Newsletter abonnieren.