01.05.2001

SRG

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerde ab

Urteil gegen "Kassensturz"-Beitrag bestätigt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der SRG SSR idée suisse gegen ein Bundesgerichtsurteil abgewiesen. Die Verurteilung durch das Bundesgericht zur Zahlung von 480'000 Franken Schadenersatz habe die durch die Europäische Menschenrechtskommission garantierte Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt. Gegenstand des Verfahrens war ein Beitrag über Medikamente im "Kassensturz". Die Sendung vom 20. April 1993 zeigte einen Beitrag, der auf nachteilige Wirkungen von Combi-Schmerzmitteln am Beispiel eines bekannten Medikamentes hinwies. Die Herstellerfirma hatte zuvor ein Ausstrahlungsverbot erwirkt. Der "Kassensturz" deckte darauf die entsprechende Sequenz ab, wies jedoch in einem Schriftbild auf das Verbot hin. Zudem nannte der damalige "Kassensturz"-Chef Urs P. Gasche das betreffende Medikament in der Moderation. Daraufhin klagte die Herstellerfirma beim Handelsgericht.

Das Gericht verurteilte den "Kassensturz" zu einer Schadenersatzzahlung von 480'000 Franken. Das Urteil wurde vom Bundesgericht 1998 bestätigt. Die Begründung lautete, der "Kassensturz" habe mit diesem Beitrag gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen. Die Nennung eines einzelnen Medikamentes sei nicht erforderlich gewesen, um auf die Problematik von Combi-Schmerzmitteln hinzuweisen. Aufgrund der Nennung erlitt die Herstellerfirma nach Ansicht der Gerichte eine Umsatzeinbusse in der Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes.



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