07.11.2022

Fall Spiess-Hegglin

Ex-Politikerin analysiert Angaben von Ringier

Der Verlag hat die geforderten Daten fristgerecht an Jolanda Spiess-Hegglin versendet. Weil es sich bei der Analyse um eine «technische Angelegenheit» handle, wisse die frühere Kantonsrätin noch nicht einmal, ob Ringier ihr «wirklich das Richtige» geschickt habe.
Fall Spiess-Hegglin: Ex-Politikerin analysiert Angaben von Ringier
Sichert sich bei der Auswertung der Daten laut eigenen Angaben «peinlich genau» mit Fachpersonen aus dem In- und Ausland ab: Jolanda Spiess-Hegglin. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Der Ringier-Verlag hat Jolanda Spiess-Hegglin termingerecht Informationen zum Gewinn herausgegeben, den er mit Blick-Artikeln über die ehemalige Zuger Kantonsrätin nach der Zuger Landammannfeier 2014 gemacht hatte. Spiess-Hegglin wertet die Angaben derzeit aus. Nachdem Ringier ein Urteil des Zuger Kantonsgerichts Anfang September akzeptiert hatte, blieben dem Medienhaus 60 Tage Zeit, die entsprechenden Informationen zu liefern.

Am Montag lief diese Frist ab. Wie Jolanda Spiess-Hegglin auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte, sind die Daten rechtzeitig eingetroffen. Sie habe sie vor einer Woche erhalten. Es sei aber eine sehr technische Angelegenheit. «Ich weiss noch nicht einmal, ob Ringier uns wirklich das Richtige geschickt hat», schreibt sie. Inhaltlich könne sie deshalb nicht mehr dazu sagen.

Die Angaben würden derzeit analysiert und ausgewertet. Dafür sichere sie sich «peinlich genau» mit Fachpersonen aus dem In- und Ausland ab, in den nächsten Tagen und Wochen stünden dazu noch einige Meetings an.

Wenn dann eine entsprechende Formel bereit sei, werde das Gericht darüber befinden und entsprechend die Gewinnherausgabe beschliessen, hält Spiess-Hegglin fest. Und diese Formel sei dann der Schlüssel für alle «künftigen Medienopfer» – wenn sie rechtskräftig sei.

Wegweisendes Urteil

Das Kantonsgericht Zug hatte in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Verlag «sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen» habe, den er mit vier Artikeln erzielt hat. Mit diesen habe der Blick die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt.

Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Landammannfeier im Jahr 2014. Das Kantonsgericht geht bei den Artikeln davon aus, dass sie sich positiv auf den Absatz des Blick und damit den Geschäftserfolg von Ringier ausgewirkt haben. Es begründete dies mit der Aufmachung und der Ausrichtung der Artikel.

Das Gericht präzisierte in seinem Urteil die geforderten Informationen – etwa die Anzahl Einzelverkäufe gewisser Blick-Ausgaben oder die Anzahl Geräte, von denen aus an gewissen Tagen auf Online-Artikel zugegriffen wurde. (sda/tim)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20230604
persönlich Exemplar