TV-Moderator Roger Schawinski hat in seiner SRF-Talksendung mit der deutschen Prostituierten Salomé Balthus nach Auffassung des Ombudsmanns deren Menschenwürde verletzt (persoenlich.com berichtete). Schawinski habe daraufhin einen Rechtsexperten ausfindig gemacht, der eine kurze Einschätzung des Fall verfasste. Darin heisse es, die Auffassung von Roger Blum sei nicht nachvollziehbar. Es fehle eine Begründung für die Behauptung, die Menschenwürde von Balthus sei verletzt worden. Eine Degradierung der Interviewten zu einem Objekt sei nicht einmal im Ansatz zu erkennen, schreibt Rainer Stadler in der Samstagsausgabe der «Neuen Zürcher Zeitung».
Tatsächlich sei das «Urteil» des Ombudsmanns «recht abrupt» erfolgt, so Stadler. Eine einzelne «taktlose» Bemerkung sei nur eine kurze Passage in einem halbstündigen Interview gewesen, «das sonst keine weiteren Beanstandungen provozierte». «Daraus eine Verletzung der Menschenwürde abzuleiten, ist übertrieben», so Stadler weiter.
Weiter schreibt der NZZ-Medienjournalist, dass Schawinski jedoch die Sache auf sich beruhen hätte lassen können. «Journalisten teilen aus und sollten darum Kritik auch einmal schweigend einstecken können.» Das entspreche jedoch nicht dem Naturell des einstigen Radiopiraten.
In einer Replik wehrte sich Schawinski vehement gegen eine Kritik von «Tagesanzeiger»-Inlandredaktorin Claudia Blumer und bezeichnete diese als «faktenfreien» Totalverriss. (cbe)