Im Mai wurde der «Blick» wegen Persönlichkeitsverletzung vom Kantonsgericht Zug verurteilt. Im Dezember 2014 hatte das Boulevardblatt unter dem Titel «Hat er sie geschändet?» mit Bild und vollständigem Namen über Jolanda Spiess-Hegglin und einen Zuger Kantonsrat berichtet (persoenlich.com berichtete).
Mit diesem Urteil ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Sowohl Ringier als auch Spiess-Hegglin gehen an die nächste Instanz. Weiter stehe es Spiess-Hegglin frei, weitere Artikel einzuklagen, die der «Blick» publiziert habe, schreibt der Verein Fairmedia in einer Mitteilung.
«Bis heute hat der Justizmarathon Jolanda Spiess-Hegglin nicht nur Nerven und Kraft, sondern auch viel Geld gekostet», so Fairmedia weiter. Um juristisch weiter vorzugehen, müsse Spiess-Hegglin Gerichtskosten bevorschussen sowie ihre Anwältin bezahlen, was mindestens 70’000 Franken kosten werde. Diese Summe habe sie nicht.
Es geht um die zivilrechtliche Klage. Unter anderem auf Herausgabe des erzielten Gewinns. Vorschuss bemisst sich nach Streitwert bzw nach Höhe des erzielten Gewinns.
— hansi voigt (@hansi_voigt) 18. Juni 2019
Fairmedia sucht nun unter #TeamJolanda Unterstützerinnen und Unterstützer. Nur mit einer Bevorschussung in der Höhe von 70’000 Franken könne Spiess-Hegglin den Fall juristisch weiterverfolgen und einen wichtigen Präzedenzfall schaffen. Habe sie Erfolg, werde die Bevorschussung den einzelnen Personen – falls gewünscht – wieder zurückvergütet. Die Summe, die am Schluss übrig bleibt, fliesst in einen neuen Fonds für Betroffene von medialer Berichterstattung, schreibt Fairmedia.
Bislang wurden rund 32'000 Franken zugesichert (Stand Dienstag 22 Uhr). (pd/cbe)