10.05.2019

Fall Spiess-Hegglin

Gericht heisst Zivilklage teilweise gut

Wegen des seelischen Schmerzes, den Jolanda Spiess-Hegglin erfahren hatte, sprach das Kantonsgericht Zug eine Genugtuung von 20'000 Franken zu. Doch entschuldigen muss sich der «Blick» nicht.
Fall Spiess-Hegglin: Gericht heisst Zivilklage teilweise gut
Jolanda Spiess-Hegglin beantwortet Medienfragen nach dem Verlassen des Zuger Kantonsgerichts am Mittwoch, 10. April in Zug. (Bild: Keystone/Urs Flueeler)

Der «Blick» habe mit seiner Berichterstattung vom 24. Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt. Das Kantonsgericht Zug hat am 8. Mai 2019 die Zivilklage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG als Herausgeberin des «Blicks» teilweise gutgeheissen. Dies schreibt das Zuger Kantonsgericht am Freitag in einer Mitteilung.

Name und Bild veröffentlicht

Laut dem Gericht lag die Persönlichkeitsverletzung darin, dass Name und Bild eines mutmasslichen Opfers eines Sexualdelikts, also intime Daten, veröffentlicht worden waren.

An der Veröffentlichung dieser Daten bestand kein überwiegendes öffentliches Interesse. «Blick» argumentierte, das Sexualstrafdelikt sei von Jolanda Hegglin-Spiess erfunden worden. Dieses Argument überzeugte das Kantonsgericht Zug nicht. Die Frage, ob sich ein Sexualdelikt tatsächlich zugetragen hatte oder nicht, sei für die Frage, ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, nicht relevant, da der «Blick» zum Zeitpunkt der Namensnennung, also am 24. Dezember 2014, nicht wusste, was tatsächlich geschehen war. Er habe bloss die Frage aufgeworfen, ob Jolanda Spiess-Hegglin geschändet worden war. Entsprechend seien die Geschehnisse vom 20. Dezember 2014 vom Kantonsgericht nicht untersucht worden. Dass es sich bei der – damals als mutmassliches Opfer bezeichneten – Person um eine Lokalpolitikerin gehandelt oder der Sexualkontakt in den Räumlichkeiten eines Restaurants an einer «halb-öffentlichen» Feier stattgefunden hatte, akzeptierte das Gericht ebenso wenig als Rechtfertigung für die Berichterstattung. «Solche Umstände rechtfertigen die Publikation von Name und Bild mutmasslicher Opfer von Sexualdelikten nicht. Für die Frage, ob mit der Publikation vom 24. Dezember 2014 eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung begangen wurde, war schliesslich auch nicht relevant, wie sich Jolanda Spiess-Hegglin im Nachhinein gegenüber Medien oder auf Facebook verhalten hatte», heisst es in der Mitteilung.

Ringier prüft Weiterzug

Wegen des seelischen Schmerzes, den Jolanda Spiess-Hegglin aufgrund des «Blick»-Berichts vom 24. Dezember 2014 erfahren hatte, sprach das Kantonsgericht Zug eine Genugtuung von 20'000 Franken zu. Verlangt wurden 25'000 Franken. Die Anträge von Jolanda Spiess-Hegglin auf Veröffentlichung einer Entschuldigung im «Blick» oder auf Verbieten künftiger Berichterstattung in diesem Zusammenhang im «Blick» wies das Kantonsgericht ab, soweit es darauf eingetreten ist. Nicht Gegenstand des Verfahrens bildeten Forderungen auf Herausgabe des Gewinns, den der «Blick» mit der Verletzung der Persönlichkeit allenfalls erzielt hatte.

Ringier nahm das Urteil zur Kenntnis, hielt aber in einer Stellungnahme fest, dass die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht geteilt würden. Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgt und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. Deshalb werde ein Weiterzug ans Obergericht des Kantons Zug geprüft.

Beim Prozess geht es um einen Artikel, den der «Blick» am 24. Dezember 2014 publiziert hatte. In diesem zeigte das Boulevardblatt mit Namen und Bild die damaligen Zuger Kantonsratsmitglieder Spiess-Hegglin (Grüne) und Markus Hürlimann (SVP) und titelte: «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?»

Das Gericht weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. (pd/eh)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

  • Richard Zemp, 14.05.2019 22:51 Uhr
    Ich finde es absolut ein No Go, dass bei solchen Beschuldigungen die Namen und die Gesichter unverpixelt in den Zeitungen erscheinen! Bei Mördern und anderen gefährlichen Verbrechen werden die Gesichter verpixelt! Eine absolute Frechheit des Blicks solche Artikel in so grossen Letern zu publizieren und das kurz vor Weihnachten! Der Blick gehört wegen diesem Vorfall bestraft und zwar auch zu einer saftigen Geldbusse, nebst einer Entschuldigung!
Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425