18.02.2026

Presseförderung

Frühzustellung ist in Vernehmlassung

Für die Zustellung bis 6.30 Uhr ist eine Revision der Postverordnung nötig. 25 Millionen Franken stehen dafür jährlich zur Verfügung.
Presseförderung: Frühzustellung ist in Vernehmlassung
Mit 25 Millionen soll die Zustellung von Tageszeitungen vor 6.30 Uhr subventioniert werden. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften soll in der Schweiz künftig finanziell unterstützt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Revision der Postverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Für die neue Förderung stehen jährlich 25 Millionen Franken zur Verfügung. Die Massnahme ist auf sieben Jahre befristet und soll die Medienvielfalt stärken.

Künftig soll die Zustellung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen bis spätestens 6.30 Uhr vergünstigt werden. Gerade für diese Titel ist die Frühzustellung zentral, um ihre Leserschaft rechtzeitig zu erreichen. Das vorgeschlagene Modell orientiert sich eng an der bereits bestehenden Förderung der Tageszustellung.

Anspruch auf die neue Frühzustellermässigung haben abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, sofern sie die gesetzlichen Förderkriterien erfüllen. Frühzustellorganisationen müssen sich beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) registrieren lassen, wenn sie förderberechtigte Publikationen zustellen wollen. Zudem sind sie verpflichtet, branchenübliche Arbeitsbedingungen einzuhalten und bestimmte Vorgaben zur Rechnungslegung zu erfüllen. Mit der Abwicklung der Förderbeiträge wird die Schweizerische Post beauftragt. Sie kann dabei auf bestehende Prozesse aus der Tageszustellung zurückgreifen.

Ab 1. Januar 2027

Das Parlament hatte den Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung im März entschieden (persoenlich.com berichtete). Mit der Änderung des Postgesetzes wird die Unterstützung für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse in zwei Schritten ausgebaut. Bereits seit dem 1. Januar 2026 ist der Bundesbeitrag für die Tageszustellung von 30 auf 40 Millionen Franken erhöht.

Mit der nun vorgelegten Revision der Postverordnung sollen die notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Förderung der Frühzustellung geschaffen werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2027 geplant. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Mai. (pd/spo)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE