04.03.2004

Neues RTVG

Gebührensplitting bestätigt

4 Prozent für Privatradios und Privat-TV mit Leistungsauftrag.

Privatradios und Privat-TV mit Leistungsauftrag sollen 4 Prozent der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Dies hat der Nationalrat im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen.

Mit klarer Mehrheit bestätigte die grosse Kammer ihren Entscheid, dass Veranstalter lokal-regionaler Programme mit SRG-Gebühren alimentiert werden. Laut ihrem Beschluss steigen die Subventionen von 12 auf rund 44 Millionen Franken. So soll ein "Massensterben" von Lokalradios verhindert werden.


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