23.07.2002

Appenzell Innerrhoden

Gegen allgemeine Erhöhung der Empfangsgebühren

Empfangsgebühren-Erlass für IV-und AHV-berechtigte ist vom Bund zu tragen.

Die Standeskommission von Appenzell Innerrhoden ist gegen den Erlass von SRG-Empfangsgebühren für IV-und AHV-berechtigte Personen, wie es das UVEK vorschlägt. Dieses möchte die dadurch entstehenden Gebührenausfälle von rund 50 Mio. Franken durch eine allgemeine Erhöhung der Empfangsgebühren kompensieren, was die Standeskommission gemäss Mitteilung "klar ablehnt".

Die Variante, die Kosten für das sozialpolitische Anliegen der Gebührenbefreiung der ergänzungsleistungsberechtigten Personen den übrigen Gebührenzahlern zu belasten - welche teilweise ebenfalls über bescheidene Einkommen verfügen - sei nicht sachgerecht, wie es weiter heisst. Ebenfalls würde sich der Kanton Appenzell I.Rh. wehren, wenn die Kosten auf die Kantone, welche die Ergänzugsleistungen EL zum grössten Teil finanzieren, abgewälzt würden. Diese Kosten müssten vom Bund getragen und der Schlüssel für die EL-Bundesbeiträge an die Kantone angepasst werden.


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