08.09.2022

Syndicom

Gegen die Aufweichung des Quellenschutzes

Der Bundesrat schlägt vor, dass der Nachrichtendienst Medienschaffende überwachen darf.

Syndicom lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Quellenschutz von Medienschaffenden abzuschwächen. Die angestrebte Gesetzesänderung würde dem Nachrichtendienst erlauben, Journalistinnen und Journalisten als Drittpersonen zu überwachen, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Vorlage bedrohe die Pressefreiheit und den Quellenschutz massiv.

«Die Vorlage ist ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, nachdem das Parlament bereits durchwinkte, dass superprovisorische Verfügungen gegen Medien vereinfacht werden und das Bankengesetz weiterhin die Bearbeitung von Whistleblower-Daten durch Schweizer Journalistinnen und Journalisten faktisch verbietet», schreibt Syndicom weiter.

Der Schutz der Pressefreiheit ermögliche erst die Demokratie. Dass der Nachrichtendienst Journalistinnen und Journalisten als Drittpersonen überwachen dürfe, sei deshalb «höchst problematisch». Die vorgeschlagene Regelung gehe viel zu weit. «Faktisch bedeutet sie die sukzessive Aufhebung des Quellenschutzes und schwächt die Rolle von Journalistinnen und Journalisten, indem sie ihren Zugang zu Quellen erschwert.»

Syndicom fordert laut Mitteilung den Bundesrat auf, den Quellenschutz nicht anzutasten. Deshalb beteiligt sich die Gewerkschaft gemeinsam «mit vielen anderen Organisationen der Medienbranche» an der Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz. «Die Botschaft ist klar: Der Quellenschutz muss gewahrt bleiben.» (pd/cbe)


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