04.03.2004

Neues RTVG

Gegen Konzernjournalismus

Meinungs- und Angebotsvielfalt ist zu erhalten.

Medienkonzerne dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Dies hat der Nationalrat im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) beschlossen. Eine Radio- oder Fernsehkonzession erhält nur, wer die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Mit dieser Bestimmung soll dem Konzernjournalismus vorgebeugt werden.


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