15.02.2023

Rosengartenprojekt

Gericht spricht drei Journalisten frei

Tagi und NZZ haben mit der Veröffentlichung von Infos aus einem geheimen Protokoll korrekt gehandelt.
Rosengartenprojekt: Gericht spricht drei Journalisten frei
Ein Bauprojekt am Zürcher Rosengarten hat für ein juristisches Nachspiel gesorgt. (Bild: Keytone/Christian Beutler)

Der ehemalige Zürcher Stadtpräsident Josef Estermann, zwei Medienschaffende des Tages-Anzeigers und ein Journalist der NZZ sind im März 2021 gebüsst worden. Das Statthalteramt des Bezirks Zürich stellte die vier Strafbefehle aus, weil Estermann im Vorfeld der Abstimmungen zum Rosengartenprojekt Informationen aus einem Protokoll der Kantonsratskommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) weiterverbreitete. Die Kevu reichte Strafanzeige wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen ein.

Der NZZ-Journalist wurde mit 400 Franken gebüsst, hinzu kamen Gebühren von 330 Franken. Die Kollegen vom Tagi wurden mit Bussen von je 800 Franken und 550 Franken Gebühren bestraft. Die Gebüssten zogen die Strafbefehle ans Bezirksgericht Zürich weiter. Alle vier wurden freigesprochen, wie es in den Mittwochsausgaben des Tages-Anzeigers und der NZZ heisst. Der Einzelrichter sei zu dem Schluss gekommen, dass der Tatbestand der Veröffentlichung geheimer amtlicher Verhandlungen eigentlich erfüllt gewesen sei, die Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Staates und dem öffentlichen Interesse der freien Meinungsbildung müsse aber höher gewichtet werden.

Die Freisprüche sind mittlerweile rechtskräftig. (cbe)


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