08.12.2006

Beobachter

Gericht verbietet Verkauf der neuen Ausgabe

Die Kioskfrau weiss von nichts.

Wer am Freitag den neuen Beobachter gekauft hat, bekam eine Zeitschrift in die Hand, die gar nicht hätte verkauft werden dürfen. Das Bezirksgericht Arbon bestätigte am Freitag eine Meldung des Tages-Anzeigers, wonach die Verbreitung der Zeitschrift per Post und an den Kiosken untersagt wurde. Allerdings kam die superprovisorische Verfügung erst am Donnerstagabend und damit so spät, dass sie wirkungslos blieb. Die Kioskfrauen jedenfalls wussten am Freitag nicht, dass der Beobachter eigentlich nicht hätte verkauft werden dürfen. Sie gaben ihn problemlos ab.

Das Vertriebsverbot ist der vorläufige Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen dem Beobachter und zwei Thurgauer Bauunternehmern, deren Firma in Egnach nahe Arbon daheim ist. Allein wegen des Beobachter bemühten die Bauunternehmer schon dreimal das Arboner Gericht. Dieses hat aber auch sonst schon häufiger mit der Firma der beiden zu tun gehabt: Allein 2006 fanden mehrere Verfahren gegen die Firma statt. Der Beobachter berichtete bereits 2005 über die umstrittenen Praktiken der Baufirma.

Diese bestritt die Vorwürfe und bemühte erstmals das Gericht. Um ähnliche Probleme dieses Jahr im Oktober zu verhindern, übergab der "Beobachter" laut Chefredaktor Balz Hosang den geplanten Artikel -- in dem alle Informanten namentlich genannt waren -- dem Bezirksgericht. Damit habe man dem Gericht die Gelegenheit geben wollen, sich über die Stichhaltigkeit der Vorwürfe zu informieren, so Hosang. So sollte ein Veröffentlichungsverbot umgangen werden. Das Gericht aber leitete den Text an die Unternehmer zur Stellungnahme weiter.

Diese liessen dann mit einer superprovisorischen Verfügung detailliert die Veröffentlichung aller kritischen Passagen verbieten. Der Beobachter zog daraufhin den Artikel zurück. Ob die damalige Verfügung bestehen bleibt oder nicht, entscheidet sich laut Gerichtspräsident Ralph Zanoni in den nächsten Wochen. Der Beobachter spricht im Zusammenhang mit der superprovisorischen Verfügung von Zensur und sieht den Gerichtspräsidenten "auf Abwegen". Er war so empört über die Verfügung, dass er erfolglos gegen die Person des Gerichtspräsidenten zu recherchieren begann. (sda)


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