Die Schweizer Illustrierte veröffentlicht in ihrer aktuellen Ausgabe (Nr. 1 / 2005) Bilder und Namen von Schweizer Vermissten. Ist dies ethisch korrekt?
Grundsätzlich ist die massenmediale Abbildung von Menschen, die ihre Einwilligung nicht gegeben haben, problematisch. Wenn ich nun die Bilderliste der Vermissten anschaue, lese ich in der Legende den Verweis auf fünf Internet-Links in Thailand. Die SI hat die Bilder heruntergeladen und unter dem Titel "Verzweifelt gesucht" mit einigen Zusatzangaben ins Blatt gesetzt. Über das Internet war also schon eine etwas beschränktere Öffentlichkeit hergestellt -- mit Bildern, die in der Regel von Angehörigen stammten. Ich halte diese Publikation im Blatt für gerechtfertigt; sie verdeutlicht das vielhundertfache Leid in der Schweiz, unterstützt die Spendenliste der SI und klinkt die SI am Rande auch in die Suchaktion ein. Das liegt wohl auch im Interesse der Angehörigen. Übrigens sind keine Bilder dabei, die die Vermissten in ein ungünstiges Licht rücken, sondern lauter Pass- und Albumbilder.
Auf den Bildern zum Seebeben werden Leichen teils in Nahaufnahme gezeigt. Wie weit darf eine Bildredaktion hier gehen?
Dieselbe Ausgabe der Schweizer Illustrierten enthält ein dramatisches, doppelseitiges Katastrophenbild. Da wird eine grausige Situation gezeigt: Helfer versuchen, aus verschmutztem Wasser zwischen Holztrümmern und Abfällen Leichen herauszufischen. Sichtbar sind Menschenleichen, darunter Babys. Das ist ein verstörendes Bild. Doch zur Vermittlung des Wissens, dass gegen 200'000 Menschen durch die Flutkatastrophe ums Leben gekommen sind, gehört die Vermittlung entsprechender Bilder. Unsere Vorstellungskraft reicht ja nicht aus, sich die Katastrophe in ihrem ganzen Schrecken vorzustellen.
Die Frage ist, ob die Leichen auf vertretbare Weise gezeigt werden. Riskiert die Darstellung, dass Angehörige unvermittelt in die grauenhaft verstümmelten Gesichter ihrer Angehörigen starren müssen? Das Grossbild der SI zeigt keine Gesichter, sondern Menschen in Rückenansicht. Dieses Bild könnte zu den "Bild-Ikonen" dieser Katastrophe gehören -- zu den Bildern, die unser Gedächtnis speichert. Meine Studenten erkennen das in Napalm brennende nackte Mädchen, das schreiend die Strasse hinunterrennt, sofort und rechnen es dem Vietnamkrieg zu; obwohl die meisten diesen Krieg, der über 30 Jahre zurückliegt, weder im Datum noch im Thema präzis verorten können. Ich habe deshalb nicht den Eindruck, dass diese Art Bilder unzumutbar ist. Mir persönlich scheint -- ohne dass ich einer Beschwerde vorgreifen will --, die SI halte hier die bildethischen Grundsätze des Journalistenkodex ein (www.presserat.ch, Richtlinien 8.5 und 8.1).
Haben Sie Katastrophenbilder gesehen, deren Publikation fragwürdig ist?
Ein möglicherweise problematischeres Bild habe ich am Dienstag frontseitengross im Blick gesehen. Da sind zwei beleibte Männer am Strand zu sehen, die beide ein Bier in der Hand halten. Im Hintergrund ragen Trümmerberge auf. Über dem Bild titelt der Blick in grossen roten und weissen Buchstaben: "Pervers? Ferien am Todesstrand". Problematisch an der Komposition ist, dass beide Gesichter klar erkennbar sind (anders die Bilder zum differenziert behandelten Thema "Südostasienferien jetzt?" im Innern des Blattes). Muss der überaus ungünstig wirkende Dickbauch auf dem Bild sich diese Präsentation vor grosser Leserschaft gefallen lassen, falls er nicht eingewilligt hat? (Persönlichkeitsschutz, Art. 28 ZGB; und Respekt vor der Privatsphäre, Journalistenrichtlinie 7. 1). Allerdings: Ich habe das Bild schon anderswo gesehen, wenn auch nicht in dieser Prominenz. Und die Redaktion würde für den Schnappschuss sicher das Kaliber einer "Bildikone" beanspruchen.
Müssten die Regeln über Katastrophenbilder in Gesetz und Journalistenkodex verschärft werden?
Ich meine nicht. Die Regeln sind ziemlich allgemein gefasst und sollen jeweils auf die Bilder im Einzelfall angewandt werden. Bei Unfallbildern im Strassenverkehr tragen Leichendarstellungen nichts zur Information bei und sind wegzulassen. Bei Katastrophenbildern internationaler Dimension ist das grundsätzlich anders, soweit es um Dokumentation und "Bildikonen" geht. So die Praxis des Presserats. Nach sorgfältiger Abwägung darf man auch Tote zeigen. Wie der Nachrichtenchef der SI mir versichert, hat die Redaktion das übers Wochenende gründlich diskutiert.
In den USA machen Experten vor allem in der Printpresse einen Trend zu immer enthüllenderen Bildern aus. Stellen Sie hierzulande eine ähnliche Entwicklung fest?
Von den Schweizer Printmedien kann ich dies nicht pauschal sagen. Im Gegenteil: Heute wägen die Redaktionen auch der Boulevardpresse und des Fernsehens, die da am ehesten in Versuchung geraten, meines Erachtens sorgfältiger ab als vor 10 Jahren.
Sind beim Presserat Beschwerden zur Bildberichterstattung zum Seebeben eingegangen?
Nein, bis jetzt noch nicht.

