11.02.2010

Presserat

Impressum reicht Beschwerde gegen Bildagentur ein

Gewerkschaft wirft Vermischung von Werbe- und Pressebildern vor.

Die Mediengewerkschaft impressum reicht beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen Keystone ein. Der Vorwurf: Die Bildagentur vermische Werbe- und Pressebilder und verstosse damit gegen die journalistische Berufsethik. Die Gewerkschaft stützt ihre Beschwerde auf einen Artikel, der am Dienstag in der Freiburger Tageszeitung "La Liberté" erschienen war. Darin moniert der Journalist, dass Keystone etwa Bilder von Sportanlässen mit Sponsorenschriftzügen im Hintergrund nicht konsequent als Werbebilder ausweise.

Diesen Vorwurf weist der Keystone-Geschäftsführer Jann Jenatsch zurück. PR- Bilder entstünden der Keystone-Tochter Photopress und würden mit dem Vermerk "Photopress" explizit als solche ausgewiesen, sagte er am Mittwoch auf Anfrage. Wenn die Gefahr bestehe, dass bei einem Anlass die PR-Interessen bei Abdeckung mit nur einem Fotografen überwiegen würden, schicke Keystone einen zweiten Fotografen hin, sagte Jenatsch weiter.

Sollte sich eine Vermischung von Werbung und Presse bestätigen, würde dies für impressum eine Verletzung von Artikel 10 der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" bedeuten, wie die Gewerkschaft im Communiqué schreibt. Dieser Artikel schreibt die strikte Trennung von journalistischen und kommerziellen Inhalten vor. (sda)


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