19.11.2023

Medienrecht

Inka Grings wehrt sich gegen Falschbehauptungen

Die Anwälte der ehemaligen Trainerin der Frauenfussball-Nati kündigen an, gegen Schweizer Medien vorzugehen. Sie reagieren damit auf vorverurteilende Berichterstattung.
Medienrecht: Inka Grings wehrt sich gegen Falschbehauptungen
Die Berichterstattung über ein inzwischen eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen Inka Grings sei in Teilen rechtswidrig, monieren die Anwälte der früheren Nati-Trainerin. (Bild: Keystone/Michael Buholzer)

Am vergangenen Freitag trennten sich der Schweizerische Fussballverband und Inka Grings, die seit Anfang Jahr die Frauen-Nationalmannschaft trainiert hatte. In den Tagen zuvor berichteten zahlreiche Schweizer Medien über ein Ermittlungsverfahren gegen Grings. Es ging um den Verdacht der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Die Staatsanwaltschaft bot Grings an, das Verfahren gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages endgültig einzustellen; was dann auch so geschah. Dies sei ausdrücklich kein Schuldeingeständnis, schreiben die Rechtsanwälte, die Grings in presse- und äusserungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten.

Berichterstattung erweckt falschen Eindruck

Ein Teil der Berichterstattung erweckte allerdings den Eindruck, Grings treffe eine Schuld und sie sei zu einer Geldbusse verurteilt worden. So titelten etwa die CH-Media-Zeitungen auf ihren Websites: «Inka Grings zu Busse verurteilt». Blick.ch wiederum schrieb, Grings sei zu einer «Geldstrafe verurteilt» worden. 20 Minuten wählte die Formulierung «Inka Grings muss eine Strafe bezahlen».

Gegen diese unzutreffenden Formulierungen wollen die Anwälte der Ex-Nati-Trainerin nun vorgehen, wie sie am vergangenen Freitagabend in einer Presseerklärung angekündigt haben. Sie fordern darin die Medien auf, bis Montag um 14 Uhr die entsprechenden Stellen in ihrer Berichterstattung zu korrigieren. Wer der Aufforderung nicht rechtzeitig nachkomme, den werde man «kostenpflichtig anwaltlich abmahnen», heisst es weiter. Eine Anfrage, welche Medien das in der Schweiz alles betreffe, liess die Kanzlei unbeantwortet.

Formulierungen stehen weiterhin online

CH Media, Ringier und 20 Minuten haben via erwähnter Presseerklärung von der Aufforderung zur Korrektur erfahren. «Die Berichterstattung haben wir dort angepasst, wo wir es für angezeigt hielten – und auch den Begriff ‹Strafe› ersetzt», teilt ein Mediensprecher der Blick-Gruppe auf Anfrage mit. Bei 20 Minuten heisst es, man halte grundsätzlich am dargestellten Sachverhalt fest, werde aber eine Anpassung des Artikels prüfen. Am Sonntagabend war diesbezüglich aber noch nichts geschehen. CH Media wiederum hält seine Formulierungen für «unverfänglich», wie sich Chefredaktor Patrik Müller auf Anfrage ausdrückt. Entsprechend stehen die Artikel unverändert im Netz. Unter diesen Voraussetzungen dürften die betroffenen Medien in den nächsten Tagen Post aus Deutschland erhalten.


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