Der Gründer und Präsident der Nationalen Partei Schweiz (NPS) darf als Rechtsextremer bezeichnet werden. Das Zürcher Bezirksgericht hat am Montag einen Journalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede und der Verleumdung freigesprochen. Zankapfel war der Blick-Artikel "Rechtsextremer arbeitet für Staatsschutz" vom 29. Oktober 2002. Darin wurde der NPS-Präsident als Rechtsextremer bezeichnet, der bei den Nationalratswahlen teilnehmen möchte und gleichzeitig der Staatsschutzabteilung der Berner Stadtpolizei -- für 100 Franken Entgeld -- Informationen über seine Gesinnungsgenossen gab. Diese Darstellung entspreche nicht der Wahrheit, meinte der NPS-Präsident und verklagte den heutigen SonntagsBlick-Redaktor wegen übler Nachrede oder Verleumdung. An der Verhandlung vom Montagv fehlte er aber unentschuldigt.
"Rechtsextremismus bezeichne das ganz rechte Parteienspektrum, hielt die Gerichtsvorsitzende fest. Dies sei nicht ehrverletzend. Der NPS-Präsident erscheine im Artikel als Politiker, und Politiker müssen sich laut der Vorsitzenden mehr gefallen lassen. Der Journalist habe den Text in gutem Glauben geschrieben: Fotos und Aussagen in diversen Medien sowie Fernsehaufnahmen der Rütli-Aufmärsche von Skinheads zeigten, dass sich der Ankläger in diesem Umfeld bewegte. Das Gericht kam aus diesen Gründen zum Schluss, dass hier weder üble Nachrede noch Verleumdung vorliege. Dasselbe gelte für die Aussage, der NPS-Präsident habe für den Staatsschutz gearbeitet. Vom Vorwurf der Verleumdung wurde der Journalist freigesprochen, da der Ankläger die nötigen Beweise nicht erbracht hatte, damit als Denunziant und Verräter dargestellt worden zu sein.

