Die privaten Interessen der Angehörigen überwiegen gemäss den Ausführungen der Bundesrichter gegenüber den geltend gemachten Interessen des Fernsehens. Die Familie habe einen Anspruch darauf, den Fall medial ruhen zu lassen. Zudem seien die Interessen von Drittpersonen zu beachten, die in den Akten erwähnt werden oder Aussagen gemacht haben.
Ein Journalist der Sendung «Rundschau» beantragte Anfang März 2019 den Zugang zu den Strafakten des abgeschlossenen Verfahrens. Diese Möglichkeit besteht gemäss Bundesverfassung und dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung des St. Gallens auch für Dritte.
Bedingung ist, dass ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Allerdings dürfen der Einsichtnahme keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen.
Das Schweizer Fernsehen machte in seinem Gesuch geltend, dass es den damals aufgetauchten Widersprüchen zur Tat nachgehen und die von den Strafverfolgungsbehörden getätigten Nachforschungen prüfen wolle.
«Keine Zensur»
Die Bundesrichter betonten, dass es vorliegend nicht darum gehe zu entscheiden, worüber die Medien berichten sollen oder nicht. Auch spiele es keine Rolle ob die SRG oder ein privates Medium ein Gesuch stelle. Vielmehr spreche die Abwägung der Interessen der Angehörigen des Opfers gegenüber jenen der Medien gegen einen Zugang zu den Strafakten.
Es liege kein Justizskandal vor, der im Sinne des öffentlichen Interesses aufgeklärt werden müsse. Zudem sei das Vorverfahren grundsätzlich geheim. Es gelte des Weiteren das Untersuchungsgeheimnis, das mit Abschluss des Verfahrens nicht erlösche.
Suizid des mutmasslichen Täters
Die Angehörigen Ylenias hatten sich gegenüber den Behörden gegen einen Zugang ausgesprochen. Ebenso ein weiteres Opfer des mutmasslichen Täters, auf welches damals geschossen wurde, das jedoch überlebte. Dieser Mann lehnte den Zugang ab. Er ist unterdessen verstorben. Lediglich die Witwe des mutmasslichen Täters hatte nichts gegen die Öffnung der Akte für das Schweizer Fernsehen.
Das fünfeinhalbjährige Mädchen Ylenia wurde 2007 in Appenzell entführt und über einen Monat später tot im Wald aufgefunden. Der mutmassliche Täter, ein 67-jähriger Mann, nahm sich wenige Stunden nach der Entführung das Leben. Seine Leiche wurde tags darauf im gleichen Waldstück gefunden wie später Ylenia.
Anfang 2019 sorgten einzelne Presseberichte und Aussagen angeblicher Zeugen, wonach weitere Personen an der Tat beteiligt gewesen sein sollen, erneut für mediale Aufmerksamkeit. (sda/cbe)

