14.12.2022

Gerichtsentscheid

Keine indirekte Presseförderung für L'Agefi

Das im Kanton Waadt zweimal wöchentlich erscheinende Wirtschafts- und Finanzjournal hat keinen Anspruch auf Zustellermässigung bei der Post. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation bestätigt.
Gerichtsentscheid: Keine indirekte Presseförderung für L'Agefi
Ist laut Bundesverwaltungsgericht ein Titel der Spezialpresse: L'Agefi. (Bild: Keystone/Laurent Gillieron)

Das Bundesverwaltungsgericht kommt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass L'Agefi ein Titel der Spezialpresse ist. Das Journal richte sich an ein Publikum, das vorwiegend an Finanz- und Wirtschaftsthemen interessiert sei. Damit falle es nicht in die Kategorie der Erzeugnisse, die von einer Zustellermässigung profitieren könnten.

Das Gericht verweist im Entscheid auf seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Thema. Es hat die Rüge der Herausgeberin des Journals, die Nouvelle Agence Economique et Financière, abgewiesen, wonach die Verweigerung der Zustellermässigung zu einer ungleichen Behandlung gegenüber Konkurrenten wie der Zeitung Le Temps führe.

Die indirekte Presseförderung des Bundes durch die Zustellermässigung habe zum Ziel, die Vielfalt der Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse zu fördern, hält das Bundesverwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest (Urteil A-1414/2022 vom 22.11.2022). (sda/cbe)



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