Mit acht zu vier Stimmen bei einer Enthaltung hat sich das Büro des Nationalrates nach Anhörung von SVP-Nationalrat Roger Köppel gegen eine Disziplinarmassnahme entschieden. Es behält sich vor, im Wiederholungsfall Massnahmen gegen den Politiker zu beschliessen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Montagnachmittag mit.
Nationalrat Roger Köppel wurde vorgeworfen, am 24. März 2022 Informationen aus einem als «vertraulich» klassifizierten Dokument der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) in seinem Podcast «Weltwoche Daily» öffentlich bekannt gemacht und damit das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben (persoenlich.com berichtete). Deshalb entschied das Nationalratsbüro im September auf Antrag der Immunitätskommission des Nationalrates, ein Disziplinarverfahren gegen Nationalrat Roger Köppel wegen Verletzung des Kommissionsgeheimnisses zu eröffnen.
«Recht, Quelle nicht zu nennen»
Köppel habe in der Anhörung geltend gemacht, die preisgegebenen Informationen vor Empfang des Dokuments der APK-N bereits aus anderen Quellen erhalten zu haben. «Als Journalist hat er das Recht, die Quelle seiner Informationen nicht zu nennen», heisst es in der Mitteilung. Aus diesem Grund sei es dem Nationalratsbüro «nicht ohne Zweifel möglich nachzuweisen, dass er das Kommissionsgeheimnis materiell und bewusst verletzt hat». Köppel habe zudem glaubhaft dargelegt, dass er «die Umstände bedauert, künftig sorgfältiger vorgehen sowie die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften weiterhin strikt beachten wird». Das Büro verzichtete aus diesen Gründen – in dubio pro reo – auf eine Disziplinarmassnahme, wie es weiter heisst.
Aus Sicht des Büros lege Köppels Verhalten dennoch nahe, «dass er sich über die Klassifizierung von Dokumenten hinweggesetzt hat, an die er als Parlamentarier gebunden ist. Dieses Verhalten lasse die nötige Sensibilität vermissen.» Das Büro behalte sich deshalb vor, im Wiederholungsfall Massnahmen zu beschliessen. (pd/tim)