Der Presserat hat zwei Beschwerden gegen den "Corriere del Ticino" gutgeheissen. Im Februar 2006 berichtete das Blatt über einen Strafprozess vor den Assise Criminali. Dabei wurden die Namen der Angeklagten genannt. Im Dezember 2006 berichtete es über einen Autounfall im Kanton Waadt, bei dem ein dort lebender Tessiner tödlich verunglückte. Auch hier nannte die Zeitung den Namen des Betroffenen. Gegen beide Berichte gingen beim Presserat Beschwerden ein.
Der "Corriere" wies diese als unbegründet zurück. In Bezug auf die Gerichtsberichterstattung machte die Zeitung geltend, bei Strafprozessen vor der für schwere Straffälle zuständigen Assise Criminali nenne sie die Namen immer. Dies im Gegensatz zu Prozessen vor den Assise Correzionali.
Nun hat der Presserat die zwei Beschwerden gutgeheissen. Seine Begründung: Es besteht weder ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Nennung der Namen der zwei Angeklagten noch an der Nennung des Namens im Waadtland tödlich verunglückten Tessiners. Die berufsethischen Normen zur Namensnennung gelten gesamtschweizerisch für sämtliche journalistisch bearbeiteten und veröffentlichten Informationen. Für das Tessin gebe es keine Begründung für eine Sonderlösung.
Der Presserat ist sich bewusst, dass im Tessin nicht bloss der "Corriere del Ticino" bei der Namensnennung in der Gerichtsberichterstattung bei den Assise Criminali übertragenen Fällen von der Vermutung eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Namensnennung ausgeht. Er ist bereit, das Problem in einem Gespräch mit den Chefredaktoren der grösseren Tessiner Medien zu diskutieren und zu klären.

