30.10.2007

Weko

Keine vorsorgliche Massnahmen gegen mediasense

SRG-Tochter darf Radiosender vermarkten.

Radiotele ist mit dem Gesuch um vorsorgliche Massnahme gegen Mediasense beim Sekretatiat der Wettbewerbskommission abgeblitzt. Die Behörden lehnen die Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen eine Beteiligung der SRG-Vermarkterin publisuisse an mediasense sowie gegen die zentrale Abwicklung des Swiss Radio Pools durch mediasense ab. Dies teilte die publisuisse am Dienstagabend mit.

Die Vermittlerin Radiotele hatte in ihrer Anzeige geltend gemacht, die publisuisse sei marktbeherrschend und würde ihre Stellung missbrauchen, indem sie mit tiefen Preisen in den Markt für die Vermittlung von Radiowerbung einsteigen würde. Auch die Vermittlerin IP Multimedia beschwerte sich beim WEKO-Sekretariat gegen das Geschäftsmodell von mediasense, da für die Buchung von SRP-Werbung neu das Online-Buchungssystem publiplan eingesetzt wird.

Das WEKO-Sekretariat sei indessen der Argumentation gefolgt, dass das gewählte offene Vermittlungsmodell die Chancengleichheit aller Marktteilnehmer gewährleiste, schreibt die publisuisse. Auch, dass alle Poolbuchungen über das Online- Buchungssystem publiplan vorgenommen werden, wurde vom WEKO-Sekretariat als sachgerecht anerkannt. Aufgrund dieser Sachlage sieht das WEKO-Sekretariat laut publisuisse keinen Grund für den Erlass vorsorglicher Massnahmen. Mediasense kann somit ihr Geschäftsmodell wie angekündigt umsetzen.


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