29.08.2002

St. Galler Tagblatt AG

Keine Wettbewerbsbehinderung

Weko stellt Verfahren ein.

Die Wettbewerbskommission (Weko) findet keine Anhaltspunkte dafür, dass die St. Galler Tagblatt AG den Wettbewerb der elektronischen Medien in der Ostschweiz in unzulässiger Weise behindert. Dies schreibt die St. Galler Tagblatt AG in einer Mitteilung vom Donnerstag. Ein Gutachten, das von Radio Top, einem Sender des Winterthurer Medienunternehmers Günter Heuberger, in Auftrag gegeben worden war, hatte moniert, dass das St. Galler Tagblatt die journalistischen Grundregeln in der redaktionellen Berichterstattung über elektronische Medien in der Ostschweiz nicht einhalte und andererseits die Sender Radio Top und Tele Top durch versteckten und unverhältnismässigen Werbemitteleinsatz im Wettbewerb behindere. Aufgrund dieses Gutachtens eröffnete die Weko eine entsprechende Vorabklärung. Nach eingehender Prüfung habr sie nun entschieden, die Vorabklärung einzustellen, heisst es in der Mitteilung weiter.


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