07.10.2022

Presserat

Kommentare waren ungenügend gekennzeichnet

Der Presserat hat das Newsportal Linth24 gerügt. Es hatte in der Berichterstattung über Sportanlagen Kommentare und Interessenbindungen nicht genügend transparent gekennzeichnet. Auch für die Westschweizer Tageszeitung Le Temps gibt es Kritik.
Presserat: Kommentare waren ungenügend gekennzeichnet
Äusserte sich kritisch: Bruno Hug, Verleger Linth24. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Gegen die Berichterstattung von Linth24 hatte der Stadtrat von Rapperswil SG Beschwerde eingereicht. Die Exekutive bemängelte, dass Artikel über Standorte von Sportanlagen – insbesondere die Trainingshalle des Eishockeyclubs Rapperswil Jona Lakers – stark kommentierend gewesen seien. Diese Kommentare seien nicht als solche erkennbar gewesen. Zudem habe der Autor Bruno Hug, der Chefredaktor des Portals, seine Interessenbindung nicht transparent gemacht. Er war in der Standortfrage in einem Komitee politisch aktiv.

Der Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut, wie er am Freitag mitteilte. Die kommentierenden Elemente seien zu wenig deutlich erkennbar von der übrigen Berichterstattung getrennt gewesen. Ferner hätte der Autor seine Interessenbindung in dieser Angelegenheit transparent machen müssen. Weitere Teile der Beschwerde lehnte der Presserat ab.

Le Temps hätte korrigieren müssen

In einem von mehreren Punkten hat der Rat zudem eine Beschwerde gegen die Westschweizer Tageszeitung Le Temps gutgeheissen. Sie stammte vom Kollektiv «Réinfo Santé Suisse International» und richtete sich gegen einen Artikel im Zusammenhang mit den Massnahmen gegen das Coronavirus.

Le Temps habe nicht wie beanstandet einen irreführenden Titel gesetzt und auch keinen ungerechtfertigte Anschuldigung publiziert, schreibt der Presserat. Wohl aber habe die Zeitung einen Tatsachenfehler und eine falsche Behauptung verbreitet. «Die Behauptung der Tageszeitung, das Kollektiv sei der Organisator der Demonstration gegen Corona-Massnahmen vom 20. März 2021 in Bern gewesen, verstösst jedoch gegen die Wahrheitspflicht», hält der Presserat fest. Die Redaktion von Le Temps hätte diese Information korrigieren müssen, sobald sie davon Kenntnis hatte. (sda/cbe)



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