14.02.2004

Borer vs. Burda & Co.

Korb von texanischem Gericht

"Schaden geht auf Artikel in europäischen Medien zurück."

Ein Bezirksrichter in Dallas (Texas) hat die Klage des Ehepaars Borer-Fielding gegen deutsche Verlagshäuser abgewiesen. Der frühere Schweizer Botschafter in Berlin und seine Frau hatten wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung geklagt. Anlass war die Berichterstattung in deutschen Medien über eine angebliche Liebesaffäre Borers, die auch in US-Medien aufgegriffen wurde.

Wie die Nachrichtensendung "10vor10" auf SF DRS am Freitag berichtete, entschied Bezirksrichter Ed Kinkeade am Mittwoch, dass der Klage des Ehepaars Borer-Fielding gegen den Burda-Verlag und andere deutsche Verlagshäuser nicht stattgegeben werde. Richter Kinkeade stellt in seinen schriftlichen Ausführungen fest, dass der von Borer-Fielding behauptete Schaden auf Artikel in europäischen Medien zurückgehe. Diese Publikationen seien in Texas kaum verbreitet; so habe der Stern gerade mal 40 Abonnenten in Texas.


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