Der Presserat hat eine Beschwerde des früheren UBS-Präsidenten Peter Kurer gegen die Tageszeitung "Blick" abgewiesen. Kurer wehrte sich gegen den "Blick"-Titel: "UBS-Kurer hat geschwindelt" und gegen das Wort "Falschaussage" im Text. Es ging um die geheim vorbereitete Rettung der UBS durch Bund und Nationalbank sowie um die Aussagen Kurers an der UBS-Generalversammlung vom 2. Oktober 2008. Kurer hatte damals gesagt, dass die UBS eine der bestkapitalisierten Banken sei.
In einem Artikel vom 6. November 2009 gab der "Blick" die bundesrätliche Antwort auf eine Anfrage des Aargauer FDP-Nationalrats Philipp Müller wieder - unter dem Titel: "Bundesrat: UBS-Kurer hat geschwindelt". Im Text hiess es unter anderem: "Nun bestätigt die Regierung indirekt Kurers Falschaussagen an der GV." Im Vorspann zum Artikel schrieb der "Blick: "Bis heute ist umstritten, ob Kurer an der GV im Oktober 2008 die Lage schöngefärbt hat. Nun sagt Bern: Ja, aber es war 'zweckmässig'."
Kurer stiess sich in seiner Beschwerde zuhanden des Schweizer Presserats namentlich am Titel und am Wort "Falschaussage". Die Zeitung habe den Eindruck erweckt, er habe gelogen. Das schade seinem Ruf als integrer Wirtschaftsführer. Zudem habe ihn die Zeitung nicht angehört und auch die verlangte Berichtigung nicht gebracht, argumentierte Kurer.
Wie der Schweizer Presserat in seinem am Dienstag publizierten Entscheid festhält, hat der "Blick" die bundesrätliche Antwort korrekt widergegeben. Die Wertungen und der Titel seien vertretbar. Eine Befragung Kurers sei nicht nötig gewesen, da der Artikel nur eine öffentliche amtliche Mitteilung rapportierte. "Zudem waren die Vorwürfe nicht neu, sondern schon früher publiziert worden", stellt der Presserat fest. (sda)

