24.09.2007

Aargau

Lokalblatt veröffentlicht Fahndungsbilder zu Unrecht

Für eidgenössischen Datenschutz illegales Vorgehen.

In der Aargauer Zeitung "Rundschau plus" sind Fahndungsbilder von zwei Jugendlichen abgedruckt worden, die von der Polizei in private Hände gelangt waren. Der eidgenössische Datenschutz erachtet das Vorgehen als illegal.

Die beiden Jugendlichen waren im Parkhaus "Ländle" in Baden von einer Überwachungskamera aufgenommen worden. Sie sollen angeblich Mitte August die Notbeleuchtung im Parkhaus beschädigt haben. Im Text hiess es: Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen, würden mit 200 Franken honoriert. Den Weg in den Gratisanzeiger gefunden hatte das Bild durch den Besitzer des Parkhauses.

Laut dem Eidgenössischen Datenschutz war dieses Vorgehen nicht rechtmässig. Zwar sei es verständlich, wenn versucht werde, Urheber von Sachbeschädigungen ausfindig zu machen, sagte am Montag dessen Sprecher Daniel Menna in einem Interview mit dem Regionaljournal Aargau-Solothurn von Radio DRS. Es sei aber nicht zulässig, wenn Private Fahndungen öffentlich in die Zeitung setzten.

Das Bild war von der Stadtpolizei Baden versehentlich weiter gegeben worden. Das sei ein Fehler gewesen, wird eingräumt. Eine interne Untersuchung soll nun zeigen, wie dieser Fehler passieren konnte. (sda)


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