29.05.2024

Presserat

Medien müssen Fehler sofort und transparent korrigieren

Das Onlineportal Kath.ch hat in der Berichterstattung zwei Personen verwechselt. Dafür gab es eine Rüge.

Medien müssen Fehler in der Berichterstattung «unverzüglich» berichtigen und insbesondere bei schwerwiegenderen Fehlern transparent machen, was falsch war. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen das Onlineportal Kath.ch teilweise gutgeheissen, wie er am Mittwoch mitteilte.

Das Portal des Katholischen Medienzentrums hatte in einer Berichterstattung vom Oktober 2022 über die Konkurrenz-Seite Swiss-cath.ch zwei Personen verwechselt, darunter deren Chefredaktor. Dieser reichte Beschwerde beim Presserat ein, weil der Redaktor den Fehler nicht korrekt korrigiert habe.

Der Presserat sah die Pflichten zur Wahrheit und Berichtigung verletzt. Er hielt in seiner Stellungnahme fest, wie Korrekturen korrekt zu erfolgen haben. Sie müssten unverzüglich und transparent erfolgen. Zudem müsse unmittelbar beim Text auf die Änderung hingewiesen werden.

Es müsse klar werden, was falsch gewesen sei und was neu richtigerweise gelte. Autorinnen und Autoren müssten unmittelbar beim Text auf die Änderung hinweisen und den korrekten Sachverhalt nicht nur kommentarlos im Text selber anführen. (sda/cbe)


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