RTS werde vor Gericht gehen, um die Notwendigkeit der Recherche, die Sorgfalt der Durchführung und das überwiegende öffentliche Interesse zur freien Meinungsbildung zu vertreten, sagte RTS-Sprecher Marco Ferrara am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Gemäss der Westschweizer Zeitung La Liberté hatte der Anwalt des Heilers vor dem Bezirksgericht Lausanne superprovisorische Massnahmen in Bezug auf die Reportagen von RTS erwirkt (persoenlich.com berichtete). Diese verbieten dem Sender und den drei Autoren der Reportagen unter anderem, jegliche Beiträge über den Heiler zu verbreiten, in denen er in Verbindung gebracht werde mit sexuellen Übergriffen, Betrug oder Veruntreuung.
Gegen den Heiler laufen zwei Ermittlungsverfahren, eines vor der Staatsanwaltschaft in Freiburg und das andere vor der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland.
Für den Heiler gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung. Anfang Juli enthüllte RTS, dass der Alternativheiler von fünf Frauen wegen sexueller Übergriffe angeklagt wurde.
Das Berufungsgericht des Freiburger Kantonsgerichts hat ihn bereits im Mai 2024 wegen sexueller Handlungen gegenüber einer Patientin im Jahr 2020 mit einer Geldstrafe von 2000 Franken belegt. (sda/cbe)