Medienschaffende und Verleger finden sich nicht

GAV - Die Verhandlungen um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Deutschschweizer Medien sind in einer Sackgasse angelangt. Streitpunkt ist unter anderem der Mindestlohn. Syndicom und Impressum fordern 5843 Franken, der Verlegerverband Schweizer Medien bietet 4800 Franken.

von Nick Lüthi

Seit über einem Jahr verhandeln der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom mit dem Verband Schweizer Medien über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag GAV für die Deutschschweiz und das Tessin. Einen solchen hatte es zuletzt vor zwanzig Jahren gegeben, bis die Verleger den letzten Presse-GAV einseitig kündigten. Seither herrscht in der Medienbranche ein vertragsloser Zustand. Zwar unternahmen seither die Sozialpartner immer wieder Anläufe, ein neues Vertragswerk für verbindliche Minimalstandards auszuhandeln. Bisher sind die aber alle gescheitert. Nun scheint man auch bei den laufenden Verhandlungen an einem toten Punkte angelangt zu sein.

Verbesserungen in drei Punkten gefordert

Impressum und Syndicom schrieben am Mittwoch in gleichlautenden Mitteilungen, dass sie sich in zentralen Punkten mit dem Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) nicht einig geworden sind in den bisherigen Verhandlungsrunden. Die beiden Arbeitnehmerorganisationen fordern insbesondere in drei Punkten «erhebliche Verbesserungen».

Beim Mindestlohn für angestelltes Redaktionspersonal, respektive beim Mindesthonorar für freie Medienschaffende orientieren sich Impressum und Syndicom an den Beträgen, die im laufenden Medien-GAV der Romandie gelten. Das sind 5843 Franken pro Monat als Mindestlohn und 565 Franken pro Tag als Mindesthonorar. Das Angebot der Verleger beträgt 4800, respektive 400 Franken.

Dieser Betrag orientiere sich an der geltenden Vereinbarung der Radio- und TV-Branche, die von denselben Sozialpartnern im Frühling dieses Jahres akzeptiert wurden, teilt Stefan Wabel mit. Der Geschäftsführer des Verlegerverbands gibt zudem zu bedenken, dass der Betrag von 4800 Franken pro Monat so gewählt sei, «dass er auch von kleineren, lokalen Medienunternehmen getragen werden kann.» Denn nur eine flächendeckende und branchenweite Anwendung des GAV sei im Sinne aller, so Wabel weiter.

Umstrittenes Urheberrecht

Ein zweiter Punkt, wo sich die Parteien nicht finden, betrifft das Urheberrecht. Während die Verleger keine Bestimmungen dazu in einen GAV aufnehmen wollen, finden die Gewerkschaft und der Branchenverband, die Urheberrechte der Medienschaffenden müssten im GAV geschützt werden. Konkret erwarten die Verbände, dass freischaffende Journalistinnen und Journalisten an der Mehrfachverwertung ihrer Arbeit beteiligt werden müssen. Auf diesen Dissens geht Stefan Wabel vom Verlegerverband nicht ein.

Und schliesslich fordern die Arbeitnehmerorganisationen tiefere Hürden für Freischaffende, sodass bei regelmässiger Arbeit für einen Verlag die Bestimmungen des GAV auf sie anwendbar sind. Im Grundsatz stimmt diesem Anliegen auch der Verlegerverband zu, hält aber an höheren Hürden fest.

In seiner Stellungnahme betont der VSM die Punkte, über die Konsens herrscht. So gäbe es nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen eine deutliche Besserstellung der Journalistinnen und Journalisten bezüglich Kündigungsschutz, Absicherung bei Krankheit, Ferien und Vater-, respektive Mutterschaftsurlaub als im Gesetz vorgegeben, schreibt Stefan Wabel auf Anfrage von persoenlich.com.

Des Weiteren hätten die Medienunternehmen und Mitglieder des Verlegerverbands auf eigene Initiative hin Massnahmen getroffen, um das Wohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern. Stefan Wabel zählt dazu etwa flexible Arbeitsmodelle, Aus- und Weiterbildungsangebote sowie Massnahmen zur Personalentwicklung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder zur Förderung der Gesundheit.

«Ein Zeichen fehlender Wertschätzung»

Dennoch: Dass die Deutschschweizer und Tessiner Verleger den Medienschaffenden in den GAV-Verhandlungen keine besseren Angebote unterbreiteten, sei «ein Zeichen fehlender Wertschätzung», wird Livia Lehner, Zentralsekretärin von Impressum in der gemeinsamen Mitteilung der Berufsverbände zitiert. Lehner verweist auf das positive Beispiel eines Medien-GAV in der Romandie.

Die Gewerkschaft Syndicom erinnert die Verleger an ihre aktuelle Kampagne «Fairplay und Fairpay» mit der sie für die Einführung eines Leistungsschutzrechts und eine Entschädigung durch Google & Co. weibeln. Genau dies, also Fairplay und Fairpay, «müssen die Verleger zuerst dringend in den eigenen Betrieben einhalten», mahnt Syndicom Vizepräsidentin Stephanie Vonarburg in der Medienmitteilung.

Die Situation scheint – wieder einmal – ziemlich verfahren zu sind. Dennoch halten die Arbeitnehmerverbände am Ziel eines Medien-GAV fest. «Wir sind grundsätzlich bereit, mit den Verlegern weiterzuverhandeln», sagt Dominik Fitze, Mediensprecher Syndicom auf Anfrage von persoenlich.com. «Zuerst wollen wir aber das weitere Vorgehen mit unseren Mitgliedern und Gremien besprechen.»

Für den Verlegerverband gelte es nun, mit den Sozialpartnern zu klären, wie es weitergeht. «Das machen wir aber nicht öffentlich, sondern bilateral», teilt Geschäftsführer Stefan Wabel auf Anfrage mit.