07.07.2020

Mordprozess

Milderes Urteil wegen medialer Berichterstattung

Im Mordprozess in Lichtensteig hat das Kreisgericht Toggenburg die Vorverurteilung in den Medien als strafmindernd berücksichtigt.
Mordprozess: Milderes Urteil wegen medialer Berichterstattung
Der verurteilte Niederländer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. (Bild: Pixabay)

Im Urteil zum Mordprozess in Lichtensteig von Ende Juni hat das Kreisgericht Toggenburg die Vorverurteilung in den Medien als strafmindernd berücksichtigt. Was sind die Kriterien dafür?

Das Kreisgericht Toggenburg hat mit einem am 22. Juni bekanntgewordenen Urteil einen Niederländer wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Strafmildernd wirkten sich unter anderem die lange Verfahrensdauer, die teilweise Geständnisbereitschaft, aber auch die «Vorverurteilung in den Medien» aus, wie es in der kurzen Begründung heisst.

Über den Fall war wiederholt und in zahlreichen Medien berichtet worden. Zuerst als das Tötungsdelikt entdeckt wurde, danach als der Verdächtige in Thailand festgenommen wurde und schliesslich vor und während des Prozesses in Lichtensteig.

Der Beschuldigte ist ein zuvor in Thailand lebender Niederländer. Belastend dürften die vielen Zeitungsartikel und Beiträge in den elektronischen Medien vor allem auch für die Angehörigen und Bekannten des Opfers gewesen sein.

Umfang der Berichterstattung

Was waren die Gründe für die Minderung der Strafe? Es sei die schiere Menge der Berichte zu dem Fall gewesen, erklärte Gerichtspräsident Andreas Hagmann auf Anfrage von Keystone-SDA. Fälle mit einer solchen Resonanz gebe es für ein Landgericht nicht jede Woche.

In den Medien sei von Mord und Raub die Rede gewesen, beispielsweise im Titel der Artikel, auch wenn dann irgendwo schon noch gestanden sei, dass die Unschuldsvermutung gelte. Das Gericht habe aber nicht einzelne Berichte geprüft, erklärte er. Es sei nicht um konkrete Formulierungen gegangen, sondern um den Umfang der Berichterstattung. (sda/wid)



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